HVA B-StB Vorlage 157: Der Teilnahmeantrag im Straßenbau
Mit Vorlage 157 bewerben sich Unternehmen im Teilnahmewettbewerb um die Angebotsaufforderung. Punktesystem, Fristen und Ausschlussgründe der 151/152 erklärt.
Fassung: HVA B-StB, Ausgabe März 2023 (151/152: Ausgabe März 2023) · Geprüft am 31.08.2026
- Wer füllt aus?
- Der Bewerber; Bewerbergemeinschaften zusätzlich mit Erklärung nach Vordruck 153
- Wann?
- Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist, in deutscher Sprache auf den vorgegebenen Vordrucken (151/152 Nr. 3.1–3.3)
- Funktion
- Bewerbung im Teilnahmewettbewerb; bei EU-Verfahren zugleich Interessensbestätigung
- Bei Verstoß
- Nicht frist- oder formgerechte Anträge werden ausgeschlossen; Nachforderungsfrist 6 Kalendertage ab Absendung (Nr. (145))
- Quelle
- HVA B-StB, Ausgabe März 2023 – Bewerbungsbedingungen Vordruck 151 (national) bzw. 152 (EU)
Das Wichtigste in Kürze
Mit der Vorlage 157 bewerben Sie sich im Teilnahmewettbewerb um die Aufforderung zur Angebotsabgabe – bei EU-Verfahren dient dieselbe Vorlage als Interessensbestätigung. Der Teilnahmewettbewerb schränkt den Bieterkreis auf eine vorher festgelegte Zahl von Teilnehmern ein (Nr. (138)); zulässig ist er beim Nichtoffenen Verfahren, Verhandlungsverfahren, Wettbewerblichen Dialog, der Innovationspartnerschaft und der Beschränkten Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Die Spielregeln stehen in den Bewerbungsbedingungen: Vordruck 151 (national) bzw. 152 (EU).
Die Vergabestelle prüft die Anträge auf Vollständigkeit, bewertet die Auswahlkriterien nach einem Punktesystem – in der Regel 1 bis 3 Punkte je Kriterium: 3 „bestmöglich erfüllt“, 2 „überdurchschnittlich“, 1 „erfüllt“ (Nr. (142)) – und fordert die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen auf (Nr. (148)); geplant werden nicht unter drei, beim Nichtoffenen Verfahren nicht unter fünf Teilnehmer. Was mit dem Antrag einzureichen ist und was erst auf Verlangen, listet die Vorlage 158.
Der Teilnahmeantrag, Feld für Feld

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- 1Bewerberdaten — Name, Anschrift, Kontakt, USt-ID; Bezeichnung der Bauleistung und Datum der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb bzw. zur Interessensbestätigung
- 2Anlagen-Checkliste — Eigenerklärung Eignung 107 / EEE, Erklärung Bewerbergemeinschaft 153, Nachunternehmerverzeichnis, Eignungsleihe 104.1/104.2, Verpflichtungserklärung 105, Unterlagen gemäß Aufforderung
- 3Ziffer 1 — Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb
- 4Ziffer 2 — Präqualifikation mit Name und PQ-Nummer je Unternehmen (bis zu vier Zeilen)
- 5Ziffer 3 — Eigenleistungserklärung (alle Leistungen im eigenen Betrieb oder alle wesentlichen außerhalb des Nachunternehmerverzeichnisses)
- 6Ziffer 4 — Erklärung, dass zugegangene Änderungen der Unterlagen Gegenstand des Antrags sind
- 7Unterschriftsblock — elektronisch in Textform (Name lesbar) oder schriftlich mit Stempel und Unterschrift
Die häufigsten Fragen
Wann müssen Sie der Teilnahmeantrag abgeben?
Der Teilnahmeantrag ist bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen (151/152 Nr. 3.3), in deutscher Sprache (Nr. 3.1) und auf den vorgegebenen Vordrucken (Nr. 3.2). Mit dem Antrag gehören nach Vorlage 158 Abschnitt 1 unter anderem dazu: der Teilnahmeantrag 157 selbst, das Verzeichnis der Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen, die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und die Eigenerklärung Eignung 107 bzw. die EEE (nur EU). Erst auf Verlangen folgen Verpflichtungserklärung, Referenznachweise, Bescheinigungen von Sozialkasse, Finanzamt und Berufsgenossenschaft, die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG und testierte Umsatznachweise (Abschnitt 2).
Bewerbergemeinschaften geben zusätzlich die Erklärung nach Vordruck 153 ab – mit bevollmächtigtem Vertreter und gesamtschuldnerischer Haftung aller Mitglieder (Nr. 4.1). Im Vordruck selbst erklären Sie die Präqualifikation (Name und PQ-Nummer je Unternehmen), die Eigenleistung und dass zugegangene Änderungen der Unterlagen Gegenstand Ihres Antrags sind. Nicht berücksichtigte Bewerber werden zeitnah informiert, bei EU-Vergaben mindestens zwei Wochen vor der Angebotsaufforderung (Nr. (150)).
Was passiert, wenn der Teilnahmeantrag fehlt oder falsch ist?
Die Bewerbungsbedingungen nennen die Ausschlussgründe ausdrücklich: Anträge in anderer als deutscher Sprache werden ausgeschlossen (Nr. 3.1), ebenso nicht frist- oder formgerecht eingereichte Teilnahmeanträge (Nr. 3.3). Werden nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangte Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Antrag ausgeschlossen (Nr. 3.4). Bei der Nachforderung ist die Uhr genau zu lesen: Die sechs Kalendertage laufen ab Absendung der Nachforderung, nicht ab Zugang (Nr. (145)) – danach ist der Ausschluss zwingend, und hat die Vergabestelle angekündigt, nicht nachzufordern, gibt es gar keine zweite Chance.
Materiell gilt: Sind die Mindestanforderungen schon bei einem Kriterium nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert (Nr. (147)). Der Unterschriftsblock des Vordrucks enthält die bekannte Formklausel – elektronisch in Textform muss der Bieter erkennbar sein (bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften genügt der Firmenname), schriftlich ist an der vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Und Angebote von Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Angebotsaufforderung aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zugelassen (Nr. 4.2).
Worauf Sie achten müssen
- Die Nachforderungsfrist ab Zugang statt ab Absendung rechnen – die sechs Kalendertage laufen ab Absendung (Nr. (145)).
- Unterlagen aus Abschnitt 2 der Vorlage 158 ungefragt mitschicken oder nach Anforderung zu spät liefern – erst auf Verlangen, dann aber vollständig und fristgerecht.
- Die Bewerbergemeinschaft erst nach der Angebotsaufforderung bilden – Angebote solcher Gemeinschaften sind nicht zugelassen (Nr. 4.2).
- Fremdsprachige Bescheinigungen ohne deutsche Übersetzung einreichen (Nr. 6).
Kann ich mir die Abtipperei sparen?
brixl behält im Teilnahmewettbewerb die Fristen: Teilnahmefrist, Sechs-Tage-Nachforderung ab Absendung, Unterlagen nach Abschnitt 1 und 2 der Vorlage 158 – als Aufgabenliste statt als Überraschung. Dazu erkennt brixl je Ausschreibung, ob der Teilnahmeantrag überhaupt gefordert ist – mit Fundstelle in den Vergabeunterlagen und Fristerinnerung. Sie prüfen, statt abzutippen.
Wie wählt die Vergabestelle die Bewerber aus?
Nach einem Punktesystem: Je Auswahlkriterium werden in der Regel 1 bis 3 Punkte vergeben – 3 für „bestmöglich erfüllt“, 2 für „überdurchschnittlich“, 1 für „erfüllt“ (Nr. (142)). Aufgefordert werden die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen; erfüllt ein Bewerber schon bei einem Kriterium die Mindestanforderungen nicht, scheidet er aus.
Wie viele Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert?
Die geplante Zahl darf nicht unter drei liegen, beim Nichtoffenen Verfahren nicht unter fünf – festgelegt wird sie vorab in der Auftragsbekanntmachung.
Was gilt für Bewerbergemeinschaften?
Sie geben mit dem Antrag die Erklärung nach Vordruck 153 ab – alle Mitglieder benannt, bevollmächtigter Vertreter, gesamtschuldnerische Haftung. Angebote von Gemeinschaften, die sich erst nach der Angebotsaufforderung aus aufgeforderten Unternehmen bilden, sind nicht zugelassen.
Welche Varianten gibt es?
Amtliche Quellen
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