Formblatt 127: Erklärung Bezug Russland (Art. 5k VO (EU) 833/2014)
Formblatt 127 / Eigenerklärung nach Art. 5k VO 833/2014: Eignungsleihe, Nachunternehmer, Lieferanten über 10 % – wann sie verlangt wird, was ohne sie passiert.
Fassung: BMWSB-Formblatt vom 14.04.2022; VHB Bayern 127 Stand Dezember 2022 · Geprüft am 29.08.2026
Formblatt 127 kurz erklärt
Mit der Erklärung zum Bezug zu Russland versichern Sie, dass Ihr Unternehmen keinen der drei Russland-Bezüge nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 hat: keine russische Staatsangehörigkeit oder Niederlassung, keine russische Beteiligung von über 50 Prozent – nach der Verordnung unmittelbar oder mittelbar –, kein Handeln im Namen oder auf Anweisung solcher Personen. In drei weiteren Blöcken erklären Sie dasselbe für Eignungsleihgeber, Nachunternehmer und Lieferanten, oder benennen sie mit dem Grund, warum ihr Einsatz zulässig ist: unter zehn Prozent des Auftragswerts, Ausnahmegenehmigung nach Art. 5k Abs. 2, oder Altvertrag. Grundlage ist das EU-Vergabeverbot für Aufträge im Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien. Das BMWSB hat die Erklärung mit Erlass vom 14. April 2022 für den Bundeshochbau eingeführt – als unnummeriertes Formblatt; die Nummer 127 stammt aus dem VHB Bayern. Wer die Erklärung trotz Anforderung nicht abgibt, wird nach dem Erlass von der Wertung ausgeschlossen.
Wann müssen Sie Formblatt 127 abgeben?
Art. 5k gilt für öffentliche Aufträge und Konzessionen im Anwendungsbereich der EU-Vergaberichtlinien, also in EU-weiten Verfahren; der Erlass erstreckt die Pflicht ausdrücklich auch auf Verträge, die nach § 107 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 2 Nr. 1, § 116 und § 145 GWB vom Vergaberecht ausgenommen sind, und hält fest, dass eine Erstreckung auf den Unterschwellenbereich noch geprüft wird. Der Erlass weist die Vergabestellen des Bundeshochbaus an, die Eigenerklärung in neuen und laufenden Verfahren und für bestehende Verträge abzufordern. Im VHB Bayern steht 127 in der Aufforderung 211 EU unter C („soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot“), in den Angebotsschreiben 213.H, 213.StB und 2130.FLB unter den Anlagen zur Angebotserläuterung und in 216 unter „Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind“; die nationale Aufforderung 211 des VHB Bayern führt es nicht auf. Ob Sie es abgeben müssen, steht also in 211 und 216 Ihrer konkreten Ausschreibung.
Was Sie in Formblatt 127 eintragen
- Kopf: Baumaßnahme, Leistung (Bund); Bayern zusätzlich Maßnahmen- und Vergabenummer sowie Rolle – Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft oder Auftragnehmer – mit Name, Anschrift und USt-ID
- Erklärung, dass für das eigene Unternehmen keiner der Fälle a) bis c) zutrifft: Staatsangehörigkeit oder Niederlassung in Russland, Beteiligung von mehr als 50 Prozent, Handeln im Namen oder auf Anweisung
- Block Eignungsleihe: keine Kapazitäten solcher Personen in Anspruch genommen – oder Benennung mit Grund: unter zehn Prozent der Auftragssumme, Ausnahme nach Art. 5k Abs. 2, Vertrag vor dem 9. April 2022 mit Beendigung zum 10. Oktober 2022
- Block Nachunternehmer: dieselbe Auswahl
- Block Lieferanten: dieselbe Auswahl
- Bund: Datum/Unterschrift, bei elektronischer Übermittlung Name der erklärenden Person; Bayern: Ort, Datum, Name, Unterschrift – nur nötig, wenn die Erklärung nicht Teil eines Angebots ist
Was passiert, wenn Formblatt 127 fehlt oder falsch ist?
Der Erlass des BMWSB vom 14.04.2022 ordnet an: Angebote von Unternehmen, die die Eigenerklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen (§ 16 EU Nr. 4, § 16 VS Nr. 4 VOB/A). Liegt ein Russland-Bezug tatsächlich vor, darf der Auftrag nach der Verordnung nicht vergeben werden; eine Ausnahme setzt eine Genehmigung der zuständigen Behörde voraus, die über das BMWSB einzuholen ist. Für bestehende Verträge sieht der Erlass vor, betroffene Nachunternehmer, Lieferanten oder Eignungsleihgeber auszutauschen; verweigert der Hauptauftragnehmer das, ist der Vertrag unter Berufung auf das unmittelbar geltende Erfüllungsverbot zu kündigen. Ob eine fehlende Erklärung nach § 16a EU VOB/A nachgefordert werden kann, regeln Erlass und Formblatt nicht.
Worauf Sie achten müssen
- Die Erklärung trotz Anforderung nicht abgeben – nach dem Erlass Ausschluss von der Wertung.
- Die 10-Prozent-Grenze übersehen: Das Verbot erfasst auch Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsleihgeber, auf die mehr als zehn Prozent des Auftragswerts entfallen; das Formblatt fragt jede Kategorie einzeln ab.
- Die 50-Prozent-Schwelle nur auf unmittelbare Anteile beziehen. Art. 5k Abs. 1 Buchst. b erfasst mittelbar gehaltene Anteile ausdrücklich mit – auch wenn Erlass und Formblatt das Wort nicht wiederholen.
- Nur den Block zum eigenen Unternehmen bearbeiten und die drei Blöcke zu Eignungsleihe, Nachunternehmern und Lieferanten offenlassen.
Formblatt 127 nie wieder von Hand suchen
brixl erkennt, wenn 127 oder die Russland-Eigenerklärung in 211 EU und 216 verlangt wird, gleicht die Nachunternehmer und Eignungsleihgeber Ihres Angebots mit der 10-Prozent-Grenze ab und füllt die Erklärung aus Ihren Firmendaten vor.
brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Portalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Zu jeder Ausschreibung sehen Sie, welche Formblätter gefordert sind, mit Verweis auf die Stelle in den Vergabeunterlagen — und Ihre Firmenangaben stehen schon drin.
Formblatt 127 nach Bundesland
| Vergabehandbuch | Besonderheit | Formular |
|---|---|---|
| Bund | Unnummeriertes „Formblatt für Eigenerklärungen“ als Anlage zum BMWSB-Erlass vom 14.04.2022; nicht in der Lesefassung 2023 und nicht im Teil-2-ZIP enthalten. Kopf nur Baumaßnahme/Leistung, keine Rollenfelder. | Öffnen |
| Bayern | Formblatt 127 „Erklärung Bezug Russland“, neu April 2022, angepasst November und Dezember 2022 (Auswahlfelder, Name für Textform). Anlage zu 211 EU, 213.H/213.StB/2130.FLB, 216 sowie zu 611/613 (Rahmenvereinbarung); in der nationalen 211 nicht enthalten. Keine eigene Richtlinie. | Öffnen |
Amtliche Quellen
- RichtlinieBMWSB-Erlass vom 14.04.2022, BWI7-70409/2#1 – Sanktionen der EU gegen Russland (VO (EU) 2022/576)
- Amtliches FormblattBMWSB – Formblatt für Eigenerklärungen (Anlage zum Erlass vom 14.04.2022)
- RechtsgrundlageVerordnung (EU) Nr. 833/2014, konsolidierte Fassung – Art. 5k (EUR-Lex)
- RichtlinieVHB Bayern, Ausgabe Oktober 2019 (fortgeschrieben bis Juli 2026), Gesamt-PDF
Verbindlich ist immer das Formblatt aus den Vergabeunterlagen der jeweiligen Ausschreibung — nicht der Download hier.
Häufige Fragen
Ist Formblatt 127 auch bei nationalen Ausschreibungen abzugeben?
Art. 5k gilt für Aufträge im Anwendungsbereich der EU-Vergaberichtlinien. Der BMWSB-Erlass hält eine Erstreckung auf den Unterschwellenbereich für noch zu prüfen; das VHB Bayern führt 127 in der Aufforderung 211 EU, nicht in der nationalen 211. Maßgeblich ist, ob Ihre Vergabeunterlagen es unter den abzugebenden Unterlagen führen.
Muss jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft eine eigene Erklärung abgeben?
Erlass und Formblatt sagen es nicht ausdrücklich; das bayerische Formblatt sieht das Ankreuzfeld „Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft“ vor, was auf eine Erklärung je Mitglied hindeutet. Im Zweifel geben Sie für jedes Mitglied eine ab.
Was gilt für einen Nachunternehmer mit Russland-Bezug unter zehn Prozent?
Sie benennen ihn im Block Nachunternehmer und kreuzen an, dass sein Anteil zehn Prozent der Auftragssumme nicht überschreitet. Erst oberhalb dieser Grenze greift das Verbot; dann bleibt nur die Ausnahmegenehmigung nach Art. 5k Abs. 2 oder ein Austausch.
30 Minuten mit dem Gründer
Sehen Sie Formblatt 127 an einer echten Ausschreibung
Bringen Sie eine Ausschreibung mit, die Sie gerade bearbeiten. Wir zeigen live, welche Formblätter sie verlangt, was brixl vorausfüllt und wo Sie noch selbst ran müssen.
Gehört dazu
- Formblatt 124 · Eigenerklärung zur Eignung
- Formblatt 235 · Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Formblatt 233 · Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
- Formblatt 216 · Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
- Glossar · Eignungsleihe
- Glossar · Nachunternehmer
- Glossar · Offenes Verfahren
Weitere Formblätter
- Formblatt 213 · Angebotsschreiben
- Formblatt 221 · Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Formblatt 222 · Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
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- Formblatt 226 · Mindestanforderungen an Nebenangebote
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- Formblatt 236 · Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Formblatt 248 · Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
- Formblatt 421 · Bürgschaftsurkunde Vertragserfüllungsbürgschaft
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- Formblatt 444 · Referenzbescheinigung
- Das Formular 513 EU · Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des TVgG NRW
- Die KEV-Vordrucke · Kommunale Einheitliche Vordrucke (KVHB-Bau)
- Die Tariftreueerklärung · Tariftreue- und Mindestentgelt-Erklärungen (Länder-Formulare)