Formblatt 211: Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Formblatt 211 steuert das ganze Verfahren: Fristen, Anlagen A–D, Nachforderung, Nebenangebote, Abgabeform – hier als Lesehilfe für Bieter, mit 211 EU und VS.
Fassung: VHB Bund, Ausgabe 2017 – Stand 2019 · Geprüft am 31.08.2026
- Wer füllt aus?
- Die Vergabestelle – Sie füllen das 211 nicht aus, müssen seine Vorgaben aber einhalten
- Mit dem Angebot?
- Nein, es verbleibt bei Ihnen; einzureichen sind die Anlagen des Blocks C (u. a. 213, LV, 124)
- Frist
- Maßgeblich ist der Ablauf der Angebotsfrist (Datum/Uhrzeit) im Kopf des Formblatts
- Ausschlussrisiko
- Ist in Nr. 3.3 „nicht nachgefordert“ angekreuzt, führen fehlende geforderte Unterlagen zum Ausschluss (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A)
- Quelle
- VHB Bund, Ausgabe 2017 – Stand 2019 · VHB-Lesefassung 2023, fib-bund.de
Das Wichtigste in Kürze
Formblatt 211 ist das Anschreiben, mit dem die Vergabestelle Sie zur Abgabe eines Angebots auffordert – Sie füllen es nicht aus, aber es ist das Steuerungsdokument der gesamten Vergabeunterlagen. Der Kopf nennt Vergabeart, Ablauf der Angebotsfrist, beim nationalen 211 den Eröffnungstermin und das Ende der Bindefrist. Die Anlagenblöcke A bis D sortieren alle Formblätter: A verbleibt bei Ihnen und ist zu beachten (u. a. 212, 216, 227), B wird Vertragsbestandteil (u. a. 214, 225), C ist ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (213, LV, 124, 221/222, 234), D nur auf gesondertes Verlangen (u. a. 223).
Die Nummern 1 bis 10 regeln die Spielregeln – am wichtigsten Nr. 3.3 (wird nachgefordert?), Nr. 5 und 6 (mehrere Hauptangebote, Nebenangebote) und Nr. 8 (zugelassene Abgabeform). Bei EU-Verfahren gilt 211 EU, bei Verschlusssachen 211 VS.
Formblatt 211, Feld für Feld

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- 1Kopf — Vergabeart, Ablauf der Angebotsfrist (Datum/Uhrzeit), Eröffnungstermin (nur 211 national), Ende der Bindefrist, Vergabenummer, Baumaßnahme, Leistung
- 2Anlagen A — verbleiben bei Ihnen, im Verfahren zu beachten – 212 Teilnahmebedingungen, 216 Verzeichnis der Unterlagen, 227 Zuschlagskriterien (EU/VS zusätzlich 226)
- 3Anlagen B — werden Vertragsbestandteil – Baubeschreibung, Pläne, 214 BVB, 225 Stoffpreisgleitklausel, 241, 244
- 4Anlagen C — ausgefüllt mit dem Angebot – 213 Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis, 124, 221/222, 224, 234, 248 (211 zusätzlich 233; EU/VS zusätzlich 235)
- 5Anlagen D — nur auf gesondertes Verlangen – 223 Aufgliederung der Einheitspreise (211/VS zusätzlich 126; EU/VS zusätzlich 236)
- 6Nr. 1–3 — Auftraggeber, Kommunikationsweg, einzureichende Unterlagen und Nachforderung (3.3: nachgefordert / teilweise / nicht nachgefordert)
- 7Nr. 4–6 — losweise Vergabe, mehrere Hauptangebote, Nebenangebote (Preisnachlässe mit Bedingungen sind nie Nebenangebot)
- 8Nr. 7–10 — Angebotswertung (Preis oder Kriterien nach 227), zugelassene Abgabeform, Nachprüfungsstelle, freier Eintrag
Die häufigsten Fragen
Wann müssen Sie Formblatt 211 abgeben?
Das Formblatt 211 liegt jeder Aufforderung zur Angebotsabgabe bei nationalen Bauvergaben des Bundes nach Abschnitt 1 der VOB/A bei; die ankreuzbaren Vergabearten sind Öffentliche Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb, Freihändige Vergabe und die Internationale NATO-Ausschreibung. Bei EU-weiten Verfahren nach Abschnitt 2 tritt 211 EU an seine Stelle, bei Verteidigungs- und Sicherheitsvergaben nach Abschnitt 3 das 211 VS. Die Unterschiede, die Sie kennen müssen: Nur das nationale 211 hat einen Eröffnungstermin-Block.
Die Nachprüfung läuft beim 211 über die Stelle nach § 21 VOB/A, beim 211 EU über die Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A), beim 211 VS über die Vergabekammer nach § 21 VS VOB/A. 211 EU und 211 VS führen in Anlage A zusätzlich das Formblatt 226 (Mindestanforderungen an Nebenangebote); das 211 EU regelt die Lose abweichend („alle Lose / eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung / nur ein Los“) samt Loslimitierung. Eine Variante „211 Lose“ gibt es nicht – bei losweiser Vergabe (Nr. 4) füllen Sie stattdessen die Variante „Angebotsschreiben Lose“ des Formblatts 213 aus.
Was passiert, wenn Formblatt 211 fehlt oder falsch ist?
Das 211 reichen Sie nicht ein – die Risiken entstehen, wenn Sie seine Vorgaben verfehlen. Nr. 3.3 entscheidet über die Nachforderung: Ist „nicht nachgefordert“ angekreuzt (§ 16a Abs. 3 VOB/A), führt jede fehlende, mit dem Angebot geforderte Unterlage unmittelbar zum Ausschluss (§ 16 Abs. 1 Nr. 3). Bei zugelassener Nachforderung gilt die gesetzte Frist – sie soll sechs Kalendertage nicht überschreiten; wer sie versäumt, wird ausgeschlossen (§ 16a Abs. 4 und 5).
Fehlende Preisangaben werden grundsätzlich nicht nachgefordert (§ 16a Abs. 2). Nebenangebote trotz Sperre in Nr. 6.1 und mehrere Hauptangebote trotz Sperre in Nr. 5 sind nicht wertbar (§ 16 Abs. 1 Nr. 6 und 7); zugelassene Hauptangebote müssen jedes für sich zuschlagsfähig sein. Nr. 8 legt die Abgabeform fest – beim 211 VS genügt elektronisch nie einfache Textform, gefordert ist eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur bzw. ein Siegel.
Und maßgeblich bleibt der Fristablauf im Kopf des Formblatts.
Worauf Sie achten müssen
- Nr. 3.3 überlesen. Ob vergessene Unterlagen eine zweite Chance bekommen, steht genau hier – was abzugeben ist, steht im Formblatt 216.
- Bei losweiser Vergabe das normale Angebotsschreiben 213 statt der Variante „Angebotsschreiben Lose“ verwenden oder mehr Lose anbieten als zugelassen.
- Die Formvorgabe aus Nr. 8 missachten – etwa eine geforderte Signatur weglassen; beim 211 VS reicht einfache Textform elektronisch nie.
- Nebenangebote oder mehrere Hauptangebote abgeben, obwohl Nr. 6.1 bzw. Nr. 5 sie sperren – beides führt zum Ausschluss von der Wertung.
Kann ich mir die Abtipperei sparen?
brixl liest das Formblatt 211 aus den Vergabeunterlagen und zieht die Punkte heraus, an denen Angebote scheitern: Fristen, Nachforderungsregime, Nebenangebots- und Formvorgaben – als Checkliste statt als 4-Seiten-PDF. Dazu erkennt brixl je Ausschreibung, ob Formblatt 211 überhaupt gefordert ist – mit Fundstelle in den Vergabeunterlagen und Fristerinnerung. Sie prüfen, statt abzutippen.
Muss ich das Formblatt 211 ausfüllen?
Nein. Das 211 füllt die Vergabestelle aus; Sie füllen die Anlagen des Blocks C aus – vor allem das Angebotsschreiben 213 – und Block D nur auf gesondertes Verlangen.
Was ist der Unterschied zwischen 211, 211 EU und 211 VS?
211 gilt für nationale Verfahren nach Abschnitt 1 der VOB/A (mit Eröffnungstermin), 211 EU für EU-weite Verfahren nach Abschnitt 2 (Vergabekammer, Formblatt 226, Loslimitierung), 211 VS für Verteidigung und Sicherheit nach Abschnitt 3 (strengere Signaturpflicht, Geheimschutz-Formblatt 247).
Gibt es ein Formblatt „211 Lose“?
Nein. Die losweise Vergabe wird in Nr. 4 des 211 geregelt; Sie verwenden dann die Variante „Angebotsschreiben Lose“ des Formblatts 213 (Richtlinien zu 211, Nr. 4).
Welche Varianten gibt es?
Amtliche Quellen
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