HVA B-StB Vorlage 131/132: Besondere Vertragsbedingungen
Vorlage 131 setzt Fristen, Vertragsstrafen (0,2 %/Tag, Deckel 5 %), Sicherheiten und Zahlungsfristen im Straßenbau, 132 die Abrechnungsregeln – alles einzupreisen.
Fassung: HVA B-StB, Ausgabe März 2023 · Geprüft am 31.08.2026
- Wer füllt aus?
- Der Auftraggeber – Bieter tragen nichts ein, müssen aber alles einpreisen
- Wann relevant?
- Liegt jedem Bauvertrag nach HVA B-StB bei; wird mit dem Zuschlag Vertragsinhalt
- Vertragsstrafe
- 0,2 % je Werk-/Kalendertag der Netto-Auftragssumme, gedeckelt auf 5 %
- Risiko bei Änderung
- Abändern der Vordrucke gilt als unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen – zwingender Ausschluss
- Quelle
- HVA B-StB, Ausgabe März 2023, Vorlage 131 (mit WBVB 132)
Das Wichtigste in Kürze
Die Vorlage 131 enthält die auf den Einzelfall abgestellten Ergänzungen der VOB/B (§ 8a Abs. 2 VOB/A): Vertragsfristen mit Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen (Nr. 1), Vertragsstrafen (Nr. 2), Schlusszahlungsfrist (Nr. 3), Sicherheiten (Nrn. 4–6) sowie als optionale Module Beschleunigungsvergütung, Stoffpreisgleitklausel, Sanktionierung Technischer Wert und Verfügbarkeitsmodell (Nrn. 9, 10, 12, 13); Nr. 11 verweist per Ankreuzfeld auf die Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 132. Die Zahlen, die Ihre Kalkulation treffen: Vertragsstrafe 0,2 % je Werk- oder Kalendertag der Netto-Auftragssumme, gedeckelt auf insgesamt 5 %; Vertragserfüllungssicherheit 5 % der Auftragssumme inkl. Umsatzsteuer (sofern angekreuzt – bei Offenen Verfahren und Öffentlichen Ausschreibungen ab 250.000 Euro netto); Mängelanspruchssicherheit 3 % der Abrechnungssumme nach Abnahme; Schlusszahlungsfrist verlängerbar, aber nie über 60 Kalendertage.
Die 132 regelt das Abrechnungshandwerk: Aufmaßblätter, Wiegenachweise, REB-Bauabrechnung, Bauablaufplan mit kritischem Weg.
Die HVA-BVB, Feld für Feld

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- 1Nr. 1 — Beginn (Werktage nach Aufforderung/Zuschlag oder Datum) und Vollendung der Ausführung, je bis zu fünf Einzelfristen; Nr. 1.4 Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen in Kalendertagen oder Von-bis-Zeiträumen
- 2Nr. 2 — Vertragsstrafe 0,2 % je Werk-/Kalendertag der Netto-Auftragssumme bei Überschreitung der Vollendungsfrist; Strafen je Einzelfrist; Kappung insgesamt 5 %; Anrechnung verwirkter Einzelfrist-Strafen
- 3Nr. 3 — verlängerte Schlusszahlungs-/Verzugsfrist (§ 16 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 3 VOB/B) – laut Nr. (83) restriktiv, maximal 60 Kalendertage
- 4Nr. 4 — Vertragserfüllungssicherheit – Verzicht oder 5 % der Auftragssumme inkl. USt ohne Nachträge (Ankreuz-Alternative)
- 5Nr. 5 — Mängelanspruchssicherheit – Verzicht oder 3 % der Abrechnungssumme inkl. USt zum Abnahmezeitpunkt, bis zum Ablauf der Verjährungsfrist
- 6Nr. 6 — Bürgschaften auf den Formblättern des Auftraggebers (371, 372, 373)
- 7Nrn. 7–13 — technische Spezifikationen („oder gleichwertig“ gilt stets), Beschleunigungsvergütung, Stoffpreisgleitklausel (141), WBVB-Verweis (Nr. 11), Sanktionierung Technischer Wert, Verfügbarkeitsmodell
- 8WBVB 132 — Begriffe Baustelle/Baubereich, Abrechnungsregeln (Aufmaßblatt-Mindestangaben, Beleg-Bezug jeder Mengenberechnung), getrennte Rechnungen, Wiegenachweis (Taramasse statt gespeichertem mittlerem Tarawert), REB-Bauabrechnung mit 0,2-‰-Toleranz, Aufrechnungsklausel, Bauablaufplan (Gantt oder Weg-Zeit) mit kritischem Weg und Soll-Ist-Vergleich
Die häufigsten Fragen
Wann müssen Sie die HVA-BVB abgeben?
Die BVB liegen jedem Bauvertrag nach HVA B-StB bei und werden mit dem Zuschlag Vertragsinhalt; die WBVB 132 nur, wenn die Vergabestelle sie in Nr. 11 der BVB ankreuzt – und dort gelten die mit „1)“ markierten Abschnitte wiederum nur, soweit einzeln angekreuzt. Sie füllen nichts aus, müssen aber alles einpreisen: das Vertragsstrafenrisiko (0,2 %/Tag bis 5 %, bei Einzelfristen bezogen auf die Netto-Auftragssumme der zugehörigen Leistung), die Avalkosten für die Bürgschaften (Rückgabe der Mängelanspruchssicherheit erst zum Ablauf der Verjährungsfrist), die Liquiditätswirkung einer bis auf 60 Tage verlängerten Schlusszahlungsfrist und die strafbewehrten Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen, die den Bauablauf takten. Bürgschaften stellen Sie auf den Formblättern des Auftraggebers (371/372/373); andere Formulare werden nur akzeptiert, wenn sie inhaltlich identisch sind (Nr. (86)).
Aus der 132 kalkulationsrelevant: getrennte Rechnungserstellung, Wiegenachweis-Pflichtangaben mit unvergüteten Kontrollwägungen bei 10 % der Lieferungen, REB-konforme Mengenberechnung (Toleranz 0,2 ‰ je OZ) und der fortzuschreibende Bauablaufplan mit Soll-Ist-Vergleich.
Was passiert, wenn die HVA-BVB fehlt oder falsch ist?
Ein Ausschluss wegen „Fehlens“ droht nicht – BVB und WBVB kommen vom Auftraggeber. Das vergaberechtliche Risiko ist das Ändern: Wer die Vordrucke abändert oder eigene Bedingungen dagegensetzt, nimmt unzulässige Änderungen an den Vergabeunterlagen vor – zwingender Ausschluss in der formalen Prüfung. Das wirtschaftliche Risiko ist das Überlesen: Die Vertragsstrafenregelung trifft mit 0,2 % pro Tag schneller als die VHB-Welt (dort 0,1 %); die Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen (Nr. 1.4) sind gesondert strafbewehrt (Nr. 2.3); und die Aufrechnungsklausel der WBVB (Nr. 6) erlaubt Bund und Ländern die Aufrechnung mit Forderungen aus anderen Straßen- und Brückenbauverträgen unter Verzicht auf die Gegenseitigkeit nach § 387 BGB – sie gilt allerdings nicht für die Autobahn GmbH (Nr. (100)).
Wer bei angekreuztem Wiegenachweis die Pflichtangaben nicht organisiert, gefährdet die Abrechnung: Bei Kontrollwägungen mit Unterschreitung über 1 % erfolgt ein entsprechender Abzug.
Worauf Sie achten müssen
- Die 0,2 %/Tag-Vertragsstrafe mit der VHB-Welt (0,1 %) verwechseln und zu knapp kalkulieren – der Deckel liegt in beiden Systemen bei 5 %.
- Die strafbewehrten Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen (Nr. 1.4/2.3) im Bauablauf ignorieren.
- Eigene Bank-Bürgschaftsmuster einreichen – akzeptiert werden nur die Vorlagen 371/372/373 oder inhaltlich identische Formulare (Nr. (86)).
- Bei angekreuztem Wiegenachweis (WBVB Nr. 4) die Pflichtangaben nicht organisieren – Kontrollwägungen mit über 1 % Unterschreitung führen zu Abzügen.
Kann ich mir die Abtipperei sparen?
brixl zieht die Kalkulationsrisiken aus 131 und 132 heraus, bevor Sie anbieten: Strafsätze, Sicherheiten, Zahlungsfristen, Wiegenachweis- und Abrechnungspflichten – nebeneinander statt über zwei Vordrucke verteilt. Dazu erkennt brixl je Ausschreibung, ob die HVA-BVB überhaupt gefordert ist – mit Fundstelle in den Vergabeunterlagen und Fristerinnerung. Sie prüfen, statt abzutippen.
Wie hoch ist die Vertragsstrafe im HVA B-StB?
0,2 Prozent je Werk- oder Kalendertag des Verzugs, bezogen auf die Netto-Auftragssumme aus dem Zuschlagsschreiben, gedeckelt auf insgesamt 5 Prozent; bei Einzelfristen ist Bezugsgröße die Netto-Auftragssumme der zugehörigen baulichen Leistung (Vorlage 131 Nrn. 2.1–2.5).
Wann muss ich eine Vertragserfüllungsbürgschaft stellen?
Nur wenn die Sicherheitsoption in Nr. 4 der BVB angekreuzt ist – nach den Richtlinien bei Offenen Verfahren und Öffentlichen Ausschreibungen ab 250.000 Euro netto geschätztem Auftragswert (max. 5 %); darunter und bei anderen Verfahrensarten ist grundsätzlich zu verzichten (Nrn. (84), (85)).
Was regeln die Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 132?
Das Abrechnungshandwerk: Mindestangaben der Aufmaßblätter, Beleg-Bezug jeder Mengenberechnung, getrennte Rechnungen, Wiegenachweise mit Kontrollwägungen, REB-konforme IT-Bauabrechnung und den fortzuschreibenden Bauablaufplan – jeweils nur, soweit die Vergabestelle die Abschnitte angekreuzt hat.
Amtliche Quellen
- Amtliches FormblattHVA B-StB, Ausgabe März 2023 – Richtlinientext und alle Vordrucke (ZIP, bmv.de)
- RichtlinieBMV: Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)
- RechtsgrundlageVOB/B 2016 (nichtamtliche Fassung, fib-bund.de)
- RechtsgrundlageVOB/A 2019, Abschnitte 1–2 (nichtamtliche Fassung, fib-bund.de)
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