brixl füllt das vor. 30 Min, kostenlos.

FormblattHVA B-StB

HVA B-StB Vordruck 141: Die Stoffpreisgleitklausel im Straßenbau

Vordruck 141 sichert Stahl- und Asphaltpreise über Basiswerte und Index ab – mit 2 % Bagatellgrenze und 10 % Selbstbeteiligung. So kalkulieren Bieter damit.

Fassung: HVA B-StB, Ausgabe März 2023 · Geprüft am 31.08.2026

AUF EINEN BLICK
Wer füllt aus?
Niemand – reiner Klauseltext; alle Werte setzt der Auftraggeber im Verzeichnis 145 fest, ein Bieterfeld gibt es nicht
Gilt für
Nur die im Verzeichnis 145 gelisteten Stoffe und Positionen – insoweit auch für Nachträge
Erstattung
Differenz Basiswert 3 minus Basiswert 2 mal Menge – erst über der 2-%-Bagatellgrenze, abzüglich 10 % Selbstbeteiligung
Risiko
Ohne prüfbare Aufzeichnungen zu Menge und Zeitpunkt keine Abrechnung; bei Preissenkungen gilt die Absetzungspflicht ohne Nachweis
Quelle
Vordruck 141, HVA B-StB, Ausgabe März 2023 (BMV)

Das Wichtigste in Kürze

Der Vordruck 141 enthält die einheitliche Stoffpreisgleitklausel für Bauverträge im Straßen- und Brückenbau: Mehr- oder Minderaufwendungen aus Preisänderungen bestimmter Baustoffe werden zusätzlich zum Angebotspreis vergütet bzw. abgezogen. Sie gilt nur für die Stoffe und Positionen, die im Verzeichnis 145 gelistet sind. Der Mechanismus arbeitet mit drei Basiswerten: Der Auftraggeber setzt den Basiswert 1 als Nettopreis je Einheit zum Monat des Versands der Vergabeunterlagen fest (nach den Richtlinien gebildet aus dem arithmetischen Mittel von mindestens drei Lieferantenangaben, ohne Transportzuschläge); über die Erzeugerpreisindizes des Statistischen Bundesamts wird er zum Monat der Angebotsöffnung auf den Basiswert 2 und zum Abrechnungszeitpunkt auf den Basiswert 3 fortgeschrieben.

Erstattet wird die Differenz Basiswert 3 minus Basiswert 2 mal Menge – aber erst oberhalb einer Bagatellgrenze von 2 % und abzüglich 10 % Selbstbeteiligung. Ohne Ministeriums-Zustimmung zulässig ist die Klausel nur für vier Stoffgruppen: Baustahl, Betonstahl, Schutzplanken und Asphaltmischgut.

Die Stoffpreisgleitklausel, Feld für Feld

Das amtliche Formblatt im Original

Tippen Sie auf einen Bereich des Formblatts, um die Erklärung zu sehen.

Amtlicher Vordruck 141, HVA B-StB, Ausgabe 03/2023, © BMV · Quelle: bmv.de · unverändert wiedergegeben

Abtipperei sparen

In brixl liegen Ihre Firmen- und Angebotsdaten zentral – wiederkehrende Formblatt-Angaben übernehmen Sie, statt sie neu zu tippen.

  1. 1Vordruck 141 (Klauseltext ohne Bietereintragungen)Nr. 1 Anwendungsbereich (nur Verzeichnis-Stoffe, auch Nachträge), Nr. 2 Allgemeines (Aufzeichnungspflicht, Bagatellgrenze 2 %, Selbstbeteiligung 10 %, Preissenkungen, Aufrechnung), Nr. 3 Abrechnung (Basiswerte 1–3, Indexfortschreibung), Nr. 4 Nachunternehmer
  2. 2Verzeichnis 145, Spalte 1Stoffe, deren Preise der Gleitung unterliegen
  3. 3Spalte 2je Stoff die Positionen (OZ), auf die die Gleitung begrenzt ist
  4. 4Spalte 3GP-Nummer des Erzeugerpreisindex (Destatis, Genesis-Code 61241-0004)
  5. 5Spalte 4Basiswert 1 je Einheit zum Monat des Versands der Vergabeunterlagen – je Stoff auch differenziert (z. B. Asphalt getrennt für Trag-, Binder- und Deckschicht)
  6. 6Spalte 5Abrechnungszeitpunkt je OZ (Einbau, Lieferung oder Verwendung)
  7. 7Zulässige Stoffgruppen ohne Ministeriums-ZustimmungBaustahl (GP 24 10 31 500), Betonstahl (GP 24 10 62 100), Schutzplanken (GP 25 11 23 695), Asphaltmischgut (GP 23 99 13 200)

Die häufigsten Fragen

Wann müssen Sie die Stoffpreisgleitklausel abgeben?

Der Grundsatz ist der Festpreisvertrag; eine Gleitklausel darf die Vergabestelle nur vorsehen, wenn kumulativ (a) der Stoff besonderen Preisrisiken unterliegt, (b) zwischen Angebotsabgabe und Lieferung bzw. Fertigstellung mindestens 10 Monate liegen (ausnahmsweise 6 mit Zustimmung des Ministeriums) und (c) der Stoffkostenanteil mindestens 1 % der geschätzten Auftragssumme beträgt (Nr. (94)). Ins Verzeichnis 145 kommen nur Positionen, deren Stoffkostenanteil die Auftragssumme wesentlich beeinflusst und die nicht vor Ablauf von 10 Monaten fertiggestellt werden; Baustelleneinrichtung und Baubehelfe sind ausgeschlossen (Nr. (93)).

Für Sie als Bieter heißt das: Kalkulieren Sie die gelisteten Stoffe auf aktuellem Marktniveau – spätere Preissteigerungen sind ab Basiswert 2 indexgesichert; das Preisrisiko unterhalb von Bagatellgrenze und Selbstbeteiligung sowie für nicht gelistete Stoffe bleibt bei Ihnen. In der Ausführung brauchen Sie prüfbare Aufzeichnungen über Menge und Zeitpunkt von Einbau, Lieferung oder Verwendung (Nr. 2.1) – ohne sie gibt es keine Erstattung. Der Mechanismus entspricht dem des VHB-Formblatts 225; nur die Nummern und Details unterscheiden sich.

Was passiert, wenn die Stoffpreisgleitklausel fehlt oder falsch ist?

Ein Wertungsausschluss droht bei 141/145 nicht – alle Werte setzt der Auftraggeber fest, ein Bieterfeld gibt es nicht. Die Risiken sind kalkulatorisch und abrechnungstechnisch: Wer die Klausel übersieht und das volle Stoffpreisrisiko einpreist, ist zu teuer; wer sie überschätzt, vergisst, dass 10 % Selbstbeteiligung (mindestens der Bagatellbetrag) und die 2-%-Grenze immer bei ihm bleiben. Bei Preissenkungen gilt die Klausel spiegelbildlich: Minderaufwendungen sind vom Vergütungsanspruch abzusetzen – einbehalten dürfen Sie nur 10 %, mindestens den Bagatellbetrag (Nr. 2.5).

Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet, insbesondere wenn eine schuldhafte Fristüberschreitung die Differenz verschoben hat (Nr. 2.2). Und bei Nachunternehmerleistungen greift die Gleitung nur, soweit Sie nachweisen, dass die Mehraufwendungen tatsächlich entstanden sind – etwa durch Nachunternehmerrechnungen mit Zahlungsbelegen (Nr. 4, Nr. (374)); die Absetzungspflicht bei Senkungen gilt dagegen ohne Nachweis.

Worauf Sie achten müssen

  • Die Klausel beim Kalkulieren ignorieren und das volle Stoffpreisrisiko einpreisen – gelistete Stoffe sind indexgesichert; das doppelte Polster macht das Angebot unnötig teuer.
  • Volle Erstattung erwarten – 10 % Selbstbeteiligung und die 2-%-Bagatellgrenze bleiben immer beim Auftragnehmer.
  • Keine prüfbaren Aufzeichnungen über Menge und Einbauzeitpunkt führen – ohne sie keine Abrechnung der Mehraufwendungen.
  • Bei Preissenkungen die Absetzungspflicht übersehen – sie gilt automatisch und ohne Nachweispflicht.

Kann ich mir die Abtipperei sparen?

brixl erkennt die Stoffpreisgleitklausel in Ihren Vergabeunterlagen, zeigt die gelisteten Positionen und rechnet Ihnen vor, welches Preisrisiko tatsächlich abgesichert ist – und welches Sie einpreisen müssen. Dazu erkennt brixl je Ausschreibung, ob die Stoffpreisgleitklausel überhaupt gefordert ist – mit Fundstelle in den Vergabeunterlagen und Fristerinnerung. Sie prüfen, statt abzutippen.

30 Minuten mit Gründer Robin Karutz · kostenlos

Für welche Stoffe gibt es die Gleitklausel im Straßenbau?

Ohne Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums nur für vier Gruppen: warmgewalzten Baustahl, Betonstahl, Fahrzeugrückhaltesysteme aus Stahl (Schutzplanken) und Asphaltmischgut. Andere Stoffe brauchen die vorherige Zustimmung des Vergabereferats (Nr. (93)).

Wie viel vom Preisanstieg bekomme ich erstattet?

Die Differenz zwischen Basiswert 3 (Abrechnungszeitpunkt) und Basiswert 2 (Angebotsöffnung) mal Menge – aber erst wenn die Summe die Bagatellgrenze von 2 % der Abrechnungssumme der gelisteten Positionen übersteigt, und abzüglich 10 % Selbstbeteiligung (mindestens des Bagatellbetrags).

Gilt die Klausel auch für Nachträge?

Ja – nach Nr. 1 des Vordrucks gilt sie für die im Verzeichnis aufgeführten Stoffe „insoweit auch für die Abrechnung von Nachträgen“.

Welche Varianten gibt es?

Bund (Hochbau-Gegenstück): Im VHB Bund regelt Formblatt 225 denselben Mechanismus (Basiswerte 1–3, GP-Index) – mit eigener Nummerierung und der Bieter-Eintragung 225a, die es im HVA B-StB nicht gibt. Quelle

Amtliche Quellen

Hinweis: Diese Seite ist eine redaktionell aufbereitete Arbeitshilfe und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind allein die verlinkten amtlichen Dokumente in ihrer jeweils geltenden Fassung; alle Angaben wurden am 31.08.2026 gegen die Quellen geprüft, eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Beispieldarstellungen enthalten frei erfundene Werte.