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FormblattLandes-BVB

Formular 513 EU: BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen (NRW)

513 EU (513_EU_BVB_TariftreueMindestarbeitsbedingungen): die Tariftreue-Vertragsbedingungen des Landes NRW – was drinsteht, was Sie tun müssen, was ein Verstoß kostet.

Fassung: Vergabe.NRW, Formularsatz der Landesverwaltung (ohne Datumsangabe im Formular) · Geprüft am 29.08.2026

AUF EINEN BLICK
Wer füllt aus?
Niemand – keine Bieterfelder, keine Unterschrift; der Auftraggeber legt das Formular bei
Mit dem Angebot?
Nicht abzugeben – mit der Angebotsabgabe erkennen Sie die Vertragsbedingungen an
Gilt ab
25.000 Euro netto bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen nordrhein-westfälischer Auftraggeber
Bei Verstoß
Vertragsstrafe 1 %, bei mehreren Verstößen bis 5 % des Auftragswerts; Kündigung aus wichtigem Grund (Ziffer 3)
Quelle
Formularsatz der NRW-Landesverwaltung, vergabe.nrw.de

Das Wichtigste in Kürze

Das Formular 513 EU – in den Vergabeunterlagen meist als Datei „513_EU_BVB_TariftreueMindestarbeitsbedingungen“ – enthält die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (BVB TVgG NRW). Es ist kein Formular, das Sie ausfüllen: Es hat keine Bieterfelder und keine Unterschrift. Der Auftraggeber legt es den Vergabeunterlagen bei, und mit der Abgabe Ihres Angebots erkennen Sie es als Vertragsbestandteil an.

Inhaltlich verpflichtet es den Auftragnehmer, seinen Beschäftigten bei der Ausführung mindestens die gesetzlichen und tariflichen Mindestarbeitsbedingungen zu gewähren – allgemeinverbindliche Tarifverträge, Rechtsverordnungen nach AEntG und AÜG, im ÖPNV der repräsentative Tarifvertrag, sonst das Mindestlohngesetz – und dafür zu sorgen, dass auch seine Nachunternehmen das tun. Dazu kommen ein Kontroll- und Prüfrecht des Auftraggebers sowie Kündigungsrecht und Vertragsstrafe bei Verstößen. Das TVgG NRW gilt für Bau- und Dienstleistungsaufträge nordrhein-westfälischer Auftraggeber ab 25.000 Euro netto.

Das Formular 513 EU, Feld für Feld

Das amtliche Formblatt im Original

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Vordruck 513 EU des Landes NRW · Quelle: vergabe.nrw.de · unverändert wiedergegeben

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  1. 1Keine Bieterfelder, keine Unterschrift – das Formular wird vom Auftraggeber beigelegt und mit dem Angebot anerkannt
  2. 2Ziffer 1Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen – allgemeinverbindliche Tarifverträge, Rechtsverordnungen nach AEntG und AÜG, im ÖPNV der repräsentative Tarifvertrag, sonst das Mindestlohngesetz
  3. 3Ziffer 1.2Sicherstellung der Einhaltung durch Nachunternehmen
  4. 4Ziffer 2Kontroll- und Prüfrecht des Auftraggebers; Unterlagen in anonymisierter Form
  5. 5Ziffer 3Kündigung aus wichtigem Grund und Vertragsstrafe – ein Prozent, bei mehreren Verstößen bis zu fünf Prozent des Auftragswerts

Die häufigsten Fragen

Wann müssen Sie das Formular 513 EU abgeben?

Sie geben das Formular nicht ab – Sie erkennen es an. Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW vom 22.03.2018 verlangt keine Bietererklärung, sondern verpflichtet Auftraggeber, Vertragsbedingungen mit Kontroll-, Kündigungsrecht und Vertragsstrafe zu verwenden (§ 2 Abs. 6 TVgG NRW). Die Landesverwaltung setzt das mit dem Formular 513 EU um; es liegt bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen ab 25.000 Euro netto in den Vergabeunterlagen und wird mit dem Angebot Vertragsbestandteil.

Für Aufträge, die im Namen des Bundes vergeben werden, gilt das TVgG NRW nicht. Etwas anderes ist die Eigenerklärung zum Mindestlohngesetz (Formular 522, § 19 Abs. 3 MiLoG), die als Bietererklärung abgefragt werden kann, und der Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b). Kommunen und andere Auftraggeber in NRW können eigene Vertragsbedingungen verwenden – maßgeblich ist immer das Dokument in Ihren konkreten Vergabeunterlagen.

Was passiert, wenn das Formular 513 EU fehlt oder falsch ist?

Weil das Formular nichts abfragt, gibt es kein „Fehlen“ im Angebot – das Risiko liegt in der Ausführung. Ziffer 3 der BVB sieht bei Verstößen gegen die Mindestarbeitsbedingungen die Kündigung aus wichtigem Grund und eine Vertragsstrafe von einem Prozent des Auftragswerts vor, bei mehreren Verstößen bis zu fünf Prozent. Ziffer 2 räumt dem Auftraggeber ein Kontroll- und Prüfrecht ein; die Unterlagen, die Sie dafür vorlegen, dürfen anonymisiert sein.

Ziffer 1.2 verpflichtet Sie, die Einhaltung auch durch Ihre Nachunternehmen sicherzustellen – Verstöße in der Kette treffen also den Hauptauftragnehmer. Wer die Vertragsbedingungen im Angebot ausdrücklich abändert oder ausschließt, riskiert den Ausschluss wegen Änderung der Vergabeunterlagen – das ist eine allgemeine VOB/A-Folge, keine Regel des Formulars.

Worauf Sie achten müssen

  • Nach einer Tariftreueerklärung zum Ausfüllen suchen. In NRW gibt es keine – 513 EU sind Vertragsbedingungen, die Sie anerkennen. Die einzige Bietererklärung in diesem Umfeld ist das Formular 522 zum Mindestlohngesetz.
  • Nachunternehmer nicht auf die Bedingungen verpflichten. Ziffer 1.2 macht Sie für die Einhaltung in der Kette verantwortlich; die Vertragsstrafe trifft den Hauptauftragnehmer.
  • Das Formular mit den Landes-Formularen anderer Länder verwechseln: Berlin arbeitet mit V 231 F, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen mit Verpflichtungserklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind.
  • Für Bauaufträge ab 2027 nichts erwarten: Ein Tarifentgeltsicherungsgesetz NRW ist angekündigt und wird die Anforderungen für Landesaufträge verändern.

Kann ich mir die Abtipperei sparen?

brixl erkennt in den Vergabeunterlagen einer NRW-Ausschreibung, dass 513 EU beiliegt, ordnet es als Vertragsbedingung ein – nicht als auszufüllendes Formular – und zeigt Ihnen daneben, welche Erklärungen tatsächlich von Ihnen verlangt werden, etwa 522 oder die Nachunternehmerangaben. Dazu erkennt brixl je Ausschreibung, ob das Formular 513 EU überhaupt gefordert ist – mit Fundstelle in den Vergabeunterlagen und Fristerinnerung. Sie prüfen, statt abzutippen.

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Muss ich das Formular 513 EU ausfüllen oder unterschreiben?

Nein. Es enthält weder Bieterfelder noch ein Unterschriftsfeld. Der Auftraggeber legt es den Vergabeunterlagen bei; mit der Abgabe Ihres Angebots wird es Vertragsbestandteil.

Ab welchem Auftragswert gilt das TVgG NRW?

Ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer für Bau- und Dienstleistungsaufträge nordrhein-westfälischer Auftraggeber. Für Aufträge, die im Namen des Bundes vergeben werden, gilt es nicht.

Was kostet ein Verstoß gegen die BVB TVgG NRW?

Nach Ziffer 3 eine Vertragsstrafe von einem Prozent des Auftragswerts je Verstoß, bei mehreren Verstößen bis zu fünf Prozent, dazu das Recht des Auftraggebers zur Kündigung aus wichtigem Grund. Verstöße Ihrer Nachunternehmen fallen auf Sie zurück (Ziffer 1.2).

Welche Varianten gibt es?

Nordrhein-Westfalen (Landesverwaltung): Formular 513 EU „Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des TVgG NRW“ (DOCX, ohne Datumsangabe im Formular), aus dem Formularsatz auf vergabe.nrw.de. Quelle
Nordrhein-Westfalen (Eigenerklärung MiLoG): Formular 522 – Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG; die einzige Bietererklärung des NRW-Formularsatzes zu Mindestlohn und Tariftreue. Quelle
Nordrhein-Westfalen (Nachunternehmer): Formular 533b EU – Nachweis Unterauftragnehmer, mit dem der Auftragnehmer die Einbindung seiner Nachunternehmen belegt. Quelle

Amtliche Quellen

Hinweis: Diese Seite ist eine redaktionell aufbereitete Arbeitshilfe und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind allein die verlinkten amtlichen Dokumente in ihrer jeweils geltenden Fassung; alle Angaben wurden am 29.08.2026 gegen die Quellen geprüft, eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Beispieldarstellungen enthalten frei erfundene Werte.