FormblattVHB Bund

Formblatt 224: Angebot Lohngleitklausel

Formblatt 224: Mit dem Änderungssatz sichern Sie sich gegen Tariflohnerhöhungen ab – wie Sie rechnen, wann es Pflicht ist, wann ein Fehler ausschließt.

Fassung: VHB Bund, Ausgabe 2017 (Richtlinien zu 321 Stand 2019) · Geprüft am 29.08.2026

Formblatt 224 kurz erklärt

Mit dem Formblatt 224 bieten Sie einen Änderungssatz an – in Promille je Cent Tariflohnänderung –, um den sich Ihre Vergütung erhöht oder vermindert, wenn sich der maßgebende Tariflohn nach Angebotsabgabe ändert. Der Auftraggeber legt das Formblatt nur bei, wenn mit wesentlichen Änderungen der Preisgrundlagen zu rechnen ist und zwischen Angebotsabgabe und Fertigstellung mindestens zehn Monate liegen – oder bei besonders hohem Festpreisrisiko ab sechs Monaten. Aus Ihrem Änderungssatz, der vom Auftraggeber vorgegebenen fiktiven Lohnänderung und den Abschnittssummen berechnen Sie einen Erstattungsbetrag, den Sie in das Leistungsverzeichnis übertragen. Er fließt in die Wertung ein, wird der Höhe nach aber nicht Vertragsbestandteil. Wer das Formblatt nicht oder leer abgibt und keinen Betrag ins LV schreibt, gibt ein Festpreisangebot ab. Wer den Betrag ins LV schreibt, aber das Formblatt weglässt, wird ausgeschlossen – dann fehlt eine preisrelevante Angabe.

Wann müssen Sie Formblatt 224 abgeben?

Mit dem Angebot, wenn Sie einen Änderungssatz anbieten wollen. Formblatt 216 Nr. 1.1 führt „224 – Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird)“. Das Formblatt liegt nur bei, wenn der Auftraggeber es nach den Richtlinien zu 211 Nr. 2 beigefügt hat: bei zu erwartenden wesentlichen und nachhaltigen Änderungen der Preisermittlungsgrundlagen und mindestens zehn Monaten zwischen Angebotsabgabe und Fertigstellung, oder bei besonders hohem Festpreisrisiko und mindestens sechs Monaten. Die Abschnitte und die fiktive Lohnänderung gibt der Auftraggeber vor; Sie tragen Abschnittssummen, Änderungssatz und Erstattungsbetrag ein. Lassen Sie das Formblatt weg oder geben es als Blankett ab und tragen keinen Erstattungsbetrag ins LV ein, gilt Ihr Angebot als Festpreisangebot (Richtlinien zu 321 Nr. 5.5.3).

Was Sie in Formblatt 224 eintragen

  1. Kopf: Bieter, Vergabenummer, Datum, Baumaßnahme, Leistung; darunter vier vorgedruckte Hinweise
  2. Maßgebender Lohn: Lohngruppe – vom Auftraggeber eingesetzt (Fußnote 1)
  3. Spalte 1: Abschnitts-Nummer; Spalte 2: Abschnittsbezeichnung (vom Auftraggeber) und 0,001 × Abschnittsbetrag (von Ihnen)
  4. Spalte 3: fiktive Lohnänderung in Cent je Stunde – vom Auftraggeber, dient nur der Wertung
  5. Spalte 4: Änderungssatz in Promille je Cent – Ihr Angebot, ein einheitlicher Satz je Abschnitt
  6. Spalte 5: Summe in Euro = Spalte 2 × 3 × 4; vier Abschnittszeilen
  7. Summe der Aufwendungen, abzüglich Selbstbeteiligung (Summe der Abschnitte × 0,005); ist die Selbstbeteiligung größer, Erstattungsbetrag 0,00 €
  8. Erstattungsbetrag Lohnänderung ohne Umsatzsteuer – ins Leistungsverzeichnis übertragen
  9. Seite 2: Vertragsbedingungen Lohngleitklausel Nr. 1 bis 5 (maßgebender Lohn Lohngruppe 4 West, sofern nicht anders angegeben; Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel 0,5 v. H.) – keine Eintragungen, kein Unterschriftsfeld

Was passiert, wenn Formblatt 224 fehlt oder falsch ist?

Richtlinien zu 321 Nr. 5.5.3 regeln alle Fälle: Enthält das LV in der Übertragsposition einen Erstattungsbetrag, liegt Formblatt 224 aber nicht bei, ist das Angebot auszuschließen, „da es an einer preisrelevanten Angabe (Änderungssatz Spalte 4 Formblatt 224) fehlt“ – das ist keine unwesentliche Position, § 16 Abs. 1 Nr. 3 hilft nicht. Liegt das Formblatt unausgefüllt bei, obwohl das LV einen Erstattungsbetrag enthält, ebenfalls Ausschluss. Widersprechen sich Formblatt und LV, gilt der nachgerechnete Betrag aus dem Formblatt; fehlt der Betrag nur im LV, wird er aus dem Formblatt übernommen. Enthält der Änderungssatz auch andere als lohn- und gehaltsbezogene Anteile, kann der Zuschlag nicht erteilt werden – so steht es auf dem Formblatt. Und ohne Änderungssatz besteht kein Anspruch auf Erstattung von Lohnmehraufwendungen; das Angebot ist dann ein Festpreisangebot.

Worauf Sie achten müssen

  • Erstattungsbetrag ins LV schreiben, aber das Formblatt weglassen oder leer beilegen – Ausschluss nach Richtlinien zu 321 Nr. 5.5.3.
  • Formblatt und LV widersprechen sich. Maßgeblich ist der nachgerechnete Betrag aus dem Formblatt; rechnen Sie die Spalten nach, bevor Sie übertragen.
  • In den Änderungssatz auch Stoff- oder Gerätekostensteigerungen einrechnen. Er darf nur lohn- und gehaltsbezogene Anteile enthalten, sonst gibt es keinen Zuschlag.
  • Mehrere Sätze innerhalb eines Abschnitts oder gar keinen: Pro Abschnitt ist genau ein einheitlicher Änderungssatz zulässig.

Formblatt 224 nie wieder von Hand suchen

brixl erkennt, ob 224 beiliegt und welche Abschnitte und fiktive Lohnänderung der Auftraggeber vorgegeben hat, rechnet Ihren Erstattungsbetrag aus Änderungssatz und Abschnittssummen nach und prüft, dass LV und Formblatt denselben Betrag tragen – bevor die Vergabestelle es tut.

brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Portalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Zu jeder Ausschreibung sehen Sie, welche Formblätter gefordert sind, mit Verweis auf die Stelle in den Vergabeunterlagen — und Ihre Firmenangaben stehen schon drin.

Formblatt 224 nach Bundesland

VergabehandbuchBesonderheitFormular
BundAusgabe 2017, 2 Seiten (Angebot + Vertragsbedingungen). Richtlinien zu 211 Nr. 2 (10 bzw. 6 Monate) und zu 321 Nr. 5.5.3 (Wertung, Ausschluss).Öffnen
BayernVHB Bayern, Stand November 2012, als „Lohngleitklausel zum Angebot“ mit identischen Feldern; eigene Richtlinien zu 224 (Stand März 2018): nur in begründeten Ausnahmefällen, im Straßenbau grundsätzlich nicht. Wertungsregeln gleichlautend in den Richtlinien zu 321.H Nr. 5.4.1.3.Öffnen
ThüringenBund-Formblatt ausfüllbar im Thüringer Formularpool (Kennung VHB 224 – 06-2023).Öffnen

Amtliche Quellen

Verbindlich ist immer das Formblatt aus den Vergabeunterlagen der jeweiligen Ausschreibung — nicht der Download hier.

Häufige Fragen

Muss ich Formblatt 224 ausfüllen?

Nein. Ohne Änderungssatz und ohne Erstattungsbetrag im LV geben Sie ein Festpreisangebot ab – das ist zulässig. Wer aber einen Betrag ins LV überträgt, muss das ausgefüllte Formblatt beilegen, sonst wird das Angebot ausgeschlossen.

Wie wird der Erstattungsbetrag berechnet?

Je Abschnitt: 0,001 × Abschnittsbetrag × fiktive Lohnänderung in Cent (vom Auftraggeber) × Ihr Änderungssatz in Promille je Cent. Die Summe aller Abschnitte abzüglich einer Selbstbeteiligung von 0,5 % der Abschnittssummen ergibt den Erstattungsbetrag. Ist die Selbstbeteiligung höher, tragen Sie 0,00 € ein.

Wird der Erstattungsbetrag Vertragsbestandteil?

Der Änderungssatz ja, der Betrag nicht. Er dient nur der Wertung; im Vertrag gilt die tatsächliche Tariflohnänderung, abgerechnet nach den Vertragsbedingungen auf Seite 2 des Formblatts (Fußnote 5).

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