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Formblatt 421: Bürgschaftsurkunde Vertragserfüllungsbürgschaft

Formblatt 421, Vertragserfüllungsbürgschaft nach § 17 VOB/B: wann 5 % Sicherheit fällig sind, was die Bank unterschreiben muss, was bei Verspätung passiert.

Fassung: VHB Bund, Ausgabe 2017 · Geprüft am 29.08.2026

Formblatt 421 kurz erklärt

Formblatt 421 ist das Muster der Bürgschaftsurkunde, mit der Sie als Auftragnehmer die vereinbarte Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung leisten, wenn Sie statt Einbehalt oder Hinterlegung die Bürgschaft wählen (§ 17 VOB/B). Ausgestellt wird sie nicht von Ihnen, sondern von Ihrem Bürgen – einem Kreditinstitut oder Kreditversicherer, das in der EU, im EWR oder in einem WTO-GPA-Staat zugelassen ist. Der Bürge übernimmt eine selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht bis zu einem Höchstbetrag, verzichtet auf die Einrede der Vorausklage und verpflichtet sich unbefristet; die Bürgschaft erlischt erst mit Rückgabe der Urkunde. Die Sicherheit wird nur verlangt, wenn Formblatt 214 Nr. 4 es vorsieht – nach § 9c VOB/A grundsätzlich erst ab 250.000 Euro Auftragssumme, in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme einschließlich Umsatzsteuer, ohne Nachträge. Fällig ist sie binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss; sonst darf der Auftraggeber den Betrag von Ihren Abschlagszahlungen einbehalten.

Wann müssen Sie Formblatt 421 abgeben?

Nur wenn der Auftraggeber in den Besonderen Vertragsbedingungen 214 Nr. 4 die Vertragserfüllungssicherheit angekreuzt hat: „Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.“ § 9c VOB/A: Unter 250.000 Euro netto ist auf die Sicherheit zu verzichten; bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe sollen Sicherheiten in der Regel nicht verlangt werden; die Sicherheit soll fünf Prozent nicht überschreiten. Die Richtlinien zu 214 Nr. 4 verlangen bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren und wettbewerblichem Dialog in der Regel ebenfalls keine Vertragserfüllungssicherheit. Ist sie vereinbart, wählen Sie nach § 17 Abs. 3 VOB/B zwischen Einbehalt, Hinterlegung und Bürgschaft und dürfen die Art später austauschen. Wählen Sie die Bürgschaft, ist Formblatt 421 zu verwenden (214 Nr. 6). Die Sicherheit ist nach § 17 Abs. 7 VOB/B binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss zu leisten. Zurückgegeben wird die Urkunde nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche (Richtlinien zu 421 Nr. 2; § 17 Abs. 8 Nr. 1).

Was Sie in Formblatt 421 eintragen

  1. Auftragnehmer: Name und Sitz
  2. Auftraggeber, „letztlich vertreten durch“ (Stelle)
  3. Nummer des Auftragsschreibens oder Vertrags und Datum; Bezeichnung der Leistung
  4. Feststehender Text: Nach den Bedingungen dieses Vertrags hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung zu leisten; er leistet sie in Form dieser Bürgschaft
  5. Bürge: Name und Anschrift
  6. Gesamthöhe der Bürgschaft in Euro
  7. Feststehende Klauseln: selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht; Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB); unbefristet, erlischt mit Rückgabe der Urkunde; Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der Hauptforderung; Gerichtsstand am Sitz der Prozessvertretung des Auftraggebers
  8. Ort, Datum, Unterschrift(en) des Bürgen – keine Unterschrift des Auftragnehmers

Was passiert, wenn Formblatt 421 fehlt oder falsch ist?

Kein Angebotsbestandteil, also kein Ausschluss – die Risiken liegen nach Vertragsschluss. Wird die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen geleistet, darf der Auftraggeber nach § 17 Abs. 7 VOB/B einen Betrag in Höhe der vereinbarten Sicherheit von Ihrem Guthaben einbehalten; das VHB Bayern weist seine Vergabestellen in den Richtlinien 400 Nr. 15.2 ausdrücklich an, so lange von den Abschlagszahlungen einzubehalten. Eine Bürgschaft, die nicht dem Formblatt entspricht – befristet, ohne Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, von einem nicht zugelassenen Bürgen ohne Zulassungsnachweis –, erfüllt die Sicherheitsverpflichtung nicht, weil § 17 Abs. 4 VOB/B die Ausstellung „nach Vorschrift des Auftraggebers“ verlangt; für die Bürgschaftserklärung gilt Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 766 BGB). Umgekehrt darf der Auftraggeber keine Bürgschaft auf erstes Anfordern verlangen (§ 17 Abs. 4 Satz 3).

Worauf Sie achten müssen

  • Die Bürgschaft befristen. Formblatt und § 17 Abs. 4 VOB/B verlangen eine unbefristete Bürgschaft, die erst mit Rückgabe der Urkunde erlischt.
  • Das bankeigene Formular statt Formblatt 421 verwenden. 214 Nr. 6 schreibt das Formblatt des Auftraggebers vor.
  • Einen Bürgen außerhalb von EU, EWR oder WTO-GPA-Staaten wählen, ohne den Zulassungsnachweis beizufügen (Richtlinien zu 421 Nr. 1; Liste unter bafin.de).
  • Den Betrag falsch bemessen: fünf Prozent der Auftragssumme einschließlich Umsatzsteuer, ohne Nachträge.
  • Die 18 Werktage verpassen – der Auftraggeber behält dann von den Abschlagszahlungen ein.
  • Bei einer Arbeitsgemeinschaft mehrere Teilbürgschaften einreichen; das VHB Bayern nimmt nur eine Urkunde über den Gesamtbetrag an.

Formblatt 421 nie wieder von Hand suchen

brixl liest aus Formblatt 214, ob Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchesicherheit verlangt werden und in welcher Höhe – damit Sie die Bürgschaftskosten schon in der Kalkulation haben und die 18-Werktage-Frist nach dem Zuschlag nicht an der Bank scheitert.

brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Portalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Zu jeder Ausschreibung sehen Sie, welche Formblätter gefordert sind, mit Verweis auf die Stelle in den Vergabeunterlagen — und Ihre Firmenangaben stehen schon drin.

Formblatt 421 nach Bundesland

VergabehandbuchBesonderheitFormular
BundAusgabe 2017, Einzel-PDF im Teil-4-ZIP (Baudurchführung). Richtlinien zu 421: zugelassene Bürgen, Rückgabe erst nach Abnahme und Stellung der Mängelansprüchesicherheit, Zurückhalten für nicht erledigte Ansprüche.Öffnen
BayernFormblatt 421 (Stand Oktober 2017) textidentisch; Richtlinien zu 421 (Stand März 2018) inhaltlich gleich. Abweichend: 214.H lässt den Prozentsatz offen; Richtlinien 400 Nr. 15.2 verlangen nur eine Urkunde über den Gesamtbetrag bei ARGE und Einbehalte bei Verspätung; die FLB-Vertragsbedingungen verlangen Bürgschaften in deutscher Sprache. Das VHB Bayern ist Kommunen zur Anwendung empfohlen.Öffnen

Amtliche Quellen

Verbindlich ist immer das Formblatt aus den Vergabeunterlagen der jeweiligen Ausschreibung — nicht der Download hier.

Häufige Fragen

Ab welcher Auftragssumme wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft verlangt?

Nach § 9c VOB/A und Formblatt 214 Nr. 4 grundsätzlich erst ab 250.000 Euro netto, in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme einschließlich Umsatzsteuer. Bei Beschränkter Ausschreibung, Freihändiger Vergabe und Verfahren mit Teilnahmewettbewerb wird sie in der Regel nicht verlangt.

Muss es eine Bürgschaft sein?

Nein. § 17 Abs. 3 VOB/B lässt Ihnen die Wahl zwischen Einbehalt, Hinterlegung und Bürgschaft, und Sie dürfen die Art während der Ausführung austauschen. Wählen Sie die Bürgschaft, ist Formblatt 421 zu verwenden.

Wann bekomme ich die Bürgschaftsurkunde zurück?

Nach Abnahme und nachdem Sie die Sicherheit für Mängelansprüche gestellt haben (Richtlinien zu 421 Nr. 2; § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B). Für noch nicht erledigte Ansprüche aus der Vertragserfüllung darf der Auftraggeber einen entsprechenden Teil zurückhalten.

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