Formblatt 422: Bürgschaftsurkunde Mängelansprüchebürgschaft
Formblatt 422 sichert nach der Abnahme die Mängelansprüche: 3 % der Abschlagszahlungen, unbefristet, Rückgabe nach zwei Jahren – was die Bank unterschreiben muss.
Fassung: VHB Bund, Ausgabe 2017 · Geprüft am 29.08.2026
- Wer füllt aus?
- Der Bürge – ein zugelassenes Kreditinstitut oder ein Kreditversicherer; die Urkunde muss dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen
- Mit dem Angebot?
- Nein – erst in der Ausführungsphase, nach der Abnahme; in der Regel erst ab 250.000 € netto Auftragssumme
- Höhe & Rückgabe
- 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme; Rückgabe nach Ablauf von zwei Jahren, sofern kein anderer Zeitpunkt vereinbart ist
- Wenn die Sicherheit fehlt
- Der Auftraggeber darf nach § 17 Abs. 7 VOB/B einen Betrag in ihrer Höhe von Ihrem Guthaben einbehalten
- Fundstelle
- Formblatt 214 Nr. 5 und 6, Richtlinien zu 422, § 17 VOB/B (VHB Bund, Ausgabe 2017)
Das Wichtigste in Kürze
Formblatt 422 ist die vom Auftraggeber vorgegebene Bürgschaftsurkunde, mit der Sie nach der Abnahme die Sicherheit für Mängelansprüche durch Bürgschaft stellen – statt sie als Einbehalt oder Hinterlegung stehen zu lassen. Der Bürge, ein zugelassenes Kreditinstitut oder ein Kreditversicherer, übernimmt eine selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht bis zu einem Höchstbetrag, verzichtet auf die Einrede der Vorausklage und verpflichtet sich unbefristet; die Bürgschaft erlischt mit Rückgabe der Urkunde. Ausgelöst wird sie durch Nr. 5 der Besonderen Vertragsbedingungen 214: drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme, in der Regel erst ab 250.000 Euro netto Auftragssumme.
In der Praxis ist 422 der Austausch gegen die Vertragserfüllungsbürgschaft 421, die erst zurückgegeben wird, wenn die Mängelansprüchesicherheit steht. Die Rückgabe erfolgt nach den Richtlinien zu 422 nach Ablauf von zwei Jahren – nicht zu verwechseln mit der Verjährungsfrist für Mängelansprüche, die bei Bauwerken vier Jahre beträgt.
Formblatt 422, Feld für Feld

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- 1Auftragnehmer — Name und Sitz; Auftraggeber, „letztlich vertreten durch“
- 2Nummer des Auftragsschreibens oder Vertrags und Datum; Bezeichnung der Leistung
- 3Feststehender Text — Nach den Bedingungen dieses Vertrags hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten; er leistet sie in Form dieser Bürgschaft
- 4Bürge — Name und Anschrift; Höchstbetrag in Euro („jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von … €“)
- 5Feststehende Klauseln — selbstschuldnerisch nach deutschem Recht; Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB); unbefristet, erlischt mit Rückgabe; Verjährung nicht vor der Hauptforderung; nachträgliche Verjährungsvereinbarungen binden den Bürgen nur mit schriftlicher Zustimmung; Gerichtsstand am Sitz der Prozessvertretung des Auftraggebers
- 6Ort, Datum, Unterschrift(en) des Bürgen
Die häufigsten Fragen
Wann müssen Sie Formblatt 422 abgeben?
Nur in der Ausführungsphase, nach der Abnahme. Formblatt 214 Nr. 5: Ist nicht „Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet“ angekreuzt, „beträgt die Sicherheit für Mängelansprüche drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)“; nach den Richtlinien zu 214 Nr. 5 in der Regel erst ab 250.000 Euro netto. Sie haben nach § 17 Abs. 3 VOB/B die Wahl zwischen Einbehalt, Hinterlegung und Bürgschaft; wählen Sie die Bürgschaft, muss sie nach Vorschrift des Auftraggebers ausgestellt sein (§ 17 Abs. 4), also auf Formblatt 422 (214 Nr. 6).
Rückgabe: nach Ablauf von zwei Jahren (Richtlinien zu 422 Nr. 2; § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B, sofern kein anderer Zeitpunkt vereinbart ist); für innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemachte, noch nicht erfüllte Mängelansprüche darf der Auftraggeber einen entsprechenden Teil zurückhalten. Die Verjährungsfrist selbst beträgt bei Bauwerken vier Jahre ab Abnahme (§ 13 Abs. 4 VOB/B). Vertragsmuster können einen anderen Rückgabezeitpunkt vorsehen – die bayerischen FLB-Vertragsbedingungen etwa das Ende der vereinbarten Verjährungsfrist.
Was passiert, wenn Formblatt 422 fehlt oder falsch ist?
Kein Angebotsausschluss – das Formblatt wird erst nach Abnahme gestellt. Leisten Sie die Sicherheit nicht, darf der Auftraggeber nach § 17 Abs. 7 VOB/B einen Betrag in ihrer Höhe von Ihrem Guthaben einbehalten; die bayerischen Abrechnungsrichtlinien nennen „Abzüge wegen fehlender Bürgschaften“ ausdrücklich als Prüfpunkt der Schlussrechnung. Eine Bürgschaft, die vom Formblatt abweicht – befristet, ohne Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, von einem nicht zugelassenen Institut ohne Zulassungsnachweis –, muss der Auftraggeber nicht als Sicherheit annehmen.
Umgekehrt darf er keine Bürgschaft auf erstes Anfordern fordern (§ 17 Abs. 4 Satz 3); Formblatt 422 enthält eine solche Klausel nicht.
Worauf Sie achten müssen
- 421 und 422 verwechseln: 421 sichert die Vertragserfüllung (fünf Prozent der Auftragssumme) und wird erst zurückgegeben, wenn 422 gestellt ist; 422 sichert nur die Mängelansprüche nach Abnahme.
- Die falsche Bemessungsgrundlage: drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme – nicht der Auftragssumme. In Bayern bei Landesmaßnahmen zwei Prozent.
- Eine befristete Bürgschaft einreichen. Sie muss unbefristet sein und erlischt erst mit Rückgabe der Urkunde.
- Das bankeigene Formular verwenden. 214 Nr. 6 schreibt das Formblatt des Auftraggebers vor.
- Rückgabefrist und Verjährungsfrist gleichsetzen: zwei Jahre nach den Richtlinien zu 422, vier Jahre Mängelhaftung bei Bauwerken – und im Vertrag kann ein anderer Rückgabezeitpunkt stehen.
Kann ich mir die Abtipperei sparen?
brixl liest aus 214, ob und in welcher Höhe die Mängelansprüchesicherheit verlangt wird, und merkt sich mit dem Zuschlag den Abnahmetermin – damit 422 rechtzeitig bei der Bank liegt und 421 zurückkommt. Dazu erkennt brixl je Ausschreibung, ob Formblatt 422 überhaupt gefordert ist – mit Fundstelle in den Vergabeunterlagen und Fristerinnerung. Sie prüfen, statt abzutippen.
Wie hoch ist die Mängelansprüchebürgschaft?
Im VHB Bund drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (Formblatt 214 Nr. 5), in der Regel erst ab 250.000 Euro netto Auftragssumme. Im VHB Bayern zwei Prozent bei Landesmaßnahmen und drei Prozent bei Bundesmaßnahmen.
Wann bekomme ich die Bürgschaft zurück?
Nach den Richtlinien zu 422 Nr. 2 und § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B nach Ablauf von zwei Jahren, sofern kein anderer Zeitpunkt vereinbart ist; für rechtzeitig gerügte, noch offene Mängel darf ein Teil zurückgehalten werden. Die Mängelhaftung selbst läuft bei Bauwerken vier Jahre.
Kann ich die Vertragserfüllungsbürgschaft einfach umwidmen?
Nein, es sind zwei Urkunden mit unterschiedlichem Sicherungszweck. In der Praxis stellen Sie nach der Abnahme die 422; erst dann gibt der Auftraggeber die 421 zurück (Richtlinien zu 421 Nr. 2).
Welche Varianten gibt es?
Amtliche Quellen
- Amtliches FormblattVHB Bund 2017, Teil 4 Baudurchführung – Formblätter 421/422/423 als PDF (ZIP, fib-bund.de)
- RichtlinieVHB Bund 2017, Lesefassung Stand 2023 (BMWSB / fib-bund.de)
- RechtsgrundlageVOB/B 2016 (nichtamtliche Fassung, fib-bund.de) – § 13, § 17
- RichtlinieVHB Bayern, Ausgabe Oktober 2019 (fortgeschrieben bis Juli 2026), Gesamt-PDF
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