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FormblattVHB Bund

Formblatt 422: Bürgschaftsurkunde Mängelansprüchebürgschaft

Formblatt 422 sichert nach der Abnahme die Mängelansprüche: 3 % der Abschlagszahlungen, unbefristet, Rückgabe nach zwei Jahren – was die Bank unterschreiben muss.

Fassung: VHB Bund, Ausgabe 2017 · Geprüft am 29.08.2026

AUF EINEN BLICK
Wer füllt aus?
Der Bürge – ein zugelassenes Kreditinstitut oder ein Kreditversicherer; die Urkunde muss dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen
Mit dem Angebot?
Nein – erst in der Ausführungsphase, nach der Abnahme; in der Regel erst ab 250.000 € netto Auftragssumme
Höhe & Rückgabe
3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme; Rückgabe nach Ablauf von zwei Jahren, sofern kein anderer Zeitpunkt vereinbart ist
Wenn die Sicherheit fehlt
Der Auftraggeber darf nach § 17 Abs. 7 VOB/B einen Betrag in ihrer Höhe von Ihrem Guthaben einbehalten
Fundstelle
Formblatt 214 Nr. 5 und 6, Richtlinien zu 422, § 17 VOB/B (VHB Bund, Ausgabe 2017)

Das Wichtigste in Kürze

Formblatt 422 ist die vom Auftraggeber vorgegebene Bürgschaftsurkunde, mit der Sie nach der Abnahme die Sicherheit für Mängelansprüche durch Bürgschaft stellen – statt sie als Einbehalt oder Hinterlegung stehen zu lassen. Der Bürge, ein zugelassenes Kreditinstitut oder ein Kreditversicherer, übernimmt eine selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht bis zu einem Höchstbetrag, verzichtet auf die Einrede der Vorausklage und verpflichtet sich unbefristet; die Bürgschaft erlischt mit Rückgabe der Urkunde. Ausgelöst wird sie durch Nr. 5 der Besonderen Vertragsbedingungen 214: drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme, in der Regel erst ab 250.000 Euro netto Auftragssumme.

In der Praxis ist 422 der Austausch gegen die Vertragserfüllungsbürgschaft 421, die erst zurückgegeben wird, wenn die Mängelansprüchesicherheit steht. Die Rückgabe erfolgt nach den Richtlinien zu 422 nach Ablauf von zwei Jahren – nicht zu verwechseln mit der Verjährungsfrist für Mängelansprüche, die bei Bauwerken vier Jahre beträgt.

Formblatt 422, Feld für Feld

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Amtliches Formblatt 422, © VHB – Bund, Ausgabe 2017 · Quelle: fib-bund.de · unverändert wiedergegeben

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  1. 1AuftragnehmerName und Sitz; Auftraggeber, „letztlich vertreten durch“
  2. 2Nummer des Auftragsschreibens oder Vertrags und Datum; Bezeichnung der Leistung
  3. 3Feststehender TextNach den Bedingungen dieses Vertrags hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten; er leistet sie in Form dieser Bürgschaft
  4. 4BürgeName und Anschrift; Höchstbetrag in Euro („jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von … €“)
  5. 5Feststehende Klauselnselbstschuldnerisch nach deutschem Recht; Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB); unbefristet, erlischt mit Rückgabe; Verjährung nicht vor der Hauptforderung; nachträgliche Verjährungsvereinbarungen binden den Bürgen nur mit schriftlicher Zustimmung; Gerichtsstand am Sitz der Prozessvertretung des Auftraggebers
  6. 6Ort, Datum, Unterschrift(en) des Bürgen

Die häufigsten Fragen

Wann müssen Sie Formblatt 422 abgeben?

Nur in der Ausführungsphase, nach der Abnahme. Formblatt 214 Nr. 5: Ist nicht „Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet“ angekreuzt, „beträgt die Sicherheit für Mängelansprüche drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)“; nach den Richtlinien zu 214 Nr. 5 in der Regel erst ab 250.000 Euro netto. Sie haben nach § 17 Abs. 3 VOB/B die Wahl zwischen Einbehalt, Hinterlegung und Bürgschaft; wählen Sie die Bürgschaft, muss sie nach Vorschrift des Auftraggebers ausgestellt sein (§ 17 Abs. 4), also auf Formblatt 422 (214 Nr. 6).

Rückgabe: nach Ablauf von zwei Jahren (Richtlinien zu 422 Nr. 2; § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B, sofern kein anderer Zeitpunkt vereinbart ist); für innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemachte, noch nicht erfüllte Mängelansprüche darf der Auftraggeber einen entsprechenden Teil zurückhalten. Die Verjährungsfrist selbst beträgt bei Bauwerken vier Jahre ab Abnahme (§ 13 Abs. 4 VOB/B). Vertragsmuster können einen anderen Rückgabezeitpunkt vorsehen – die bayerischen FLB-Vertragsbedingungen etwa das Ende der vereinbarten Verjährungsfrist.

Was passiert, wenn Formblatt 422 fehlt oder falsch ist?

Kein Angebotsausschluss – das Formblatt wird erst nach Abnahme gestellt. Leisten Sie die Sicherheit nicht, darf der Auftraggeber nach § 17 Abs. 7 VOB/B einen Betrag in ihrer Höhe von Ihrem Guthaben einbehalten; die bayerischen Abrechnungsrichtlinien nennen „Abzüge wegen fehlender Bürgschaften“ ausdrücklich als Prüfpunkt der Schlussrechnung. Eine Bürgschaft, die vom Formblatt abweicht – befristet, ohne Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, von einem nicht zugelassenen Institut ohne Zulassungsnachweis –, muss der Auftraggeber nicht als Sicherheit annehmen.

Umgekehrt darf er keine Bürgschaft auf erstes Anfordern fordern (§ 17 Abs. 4 Satz 3); Formblatt 422 enthält eine solche Klausel nicht.

Worauf Sie achten müssen

  • 421 und 422 verwechseln: 421 sichert die Vertragserfüllung (fünf Prozent der Auftragssumme) und wird erst zurückgegeben, wenn 422 gestellt ist; 422 sichert nur die Mängelansprüche nach Abnahme.
  • Die falsche Bemessungsgrundlage: drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme – nicht der Auftragssumme. In Bayern bei Landesmaßnahmen zwei Prozent.
  • Eine befristete Bürgschaft einreichen. Sie muss unbefristet sein und erlischt erst mit Rückgabe der Urkunde.
  • Das bankeigene Formular verwenden. 214 Nr. 6 schreibt das Formblatt des Auftraggebers vor.
  • Rückgabefrist und Verjährungsfrist gleichsetzen: zwei Jahre nach den Richtlinien zu 422, vier Jahre Mängelhaftung bei Bauwerken – und im Vertrag kann ein anderer Rückgabezeitpunkt stehen.

Kann ich mir die Abtipperei sparen?

brixl liest aus 214, ob und in welcher Höhe die Mängelansprüchesicherheit verlangt wird, und merkt sich mit dem Zuschlag den Abnahmetermin – damit 422 rechtzeitig bei der Bank liegt und 421 zurückkommt. Dazu erkennt brixl je Ausschreibung, ob Formblatt 422 überhaupt gefordert ist – mit Fundstelle in den Vergabeunterlagen und Fristerinnerung. Sie prüfen, statt abzutippen.

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Wie hoch ist die Mängelansprüchebürgschaft?

Im VHB Bund drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (Formblatt 214 Nr. 5), in der Regel erst ab 250.000 Euro netto Auftragssumme. Im VHB Bayern zwei Prozent bei Landesmaßnahmen und drei Prozent bei Bundesmaßnahmen.

Wann bekomme ich die Bürgschaft zurück?

Nach den Richtlinien zu 422 Nr. 2 und § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B nach Ablauf von zwei Jahren, sofern kein anderer Zeitpunkt vereinbart ist; für rechtzeitig gerügte, noch offene Mängel darf ein Teil zurückgehalten werden. Die Mängelhaftung selbst läuft bei Bauwerken vier Jahre.

Kann ich die Vertragserfüllungsbürgschaft einfach umwidmen?

Nein, es sind zwei Urkunden mit unterschiedlichem Sicherungszweck. In der Praxis stellen Sie nach der Abnahme die 422; erst dann gibt der Auftraggeber die 421 zurück (Richtlinien zu 421 Nr. 2).

Welche Varianten gibt es?

Bund: Ausgabe 2017, Einzel-PDF im Teil-4-ZIP; Richtlinien zu 422 Nr. 1 verweisen für zugelassene Bürgen auf die Richtlinien zu 421, Nr. 2 regelt die Rückgabe nach zwei Jahren. Quelle
Bayern: Formblatt 422 (Stand Oktober 2017) und Richtlinien (Stand März 2018) textgleich; die Nummer 422 ist auch in Bayern die Mängelansprüchebürgschaft. Höhe je Bereich: Hochbau nach Richtlinien zu 214.H Nr. 5 drei Prozent bei Bundesmaßnahmen, zwei Prozent bei Landesmaßnahmen; Straßen- und Brückenbau 214.StB drei Prozent Bund, zwei Prozent Land; Ländliche Entwicklung 214.LE zwei Prozent. Bürgschaften in deutscher Sprache; die FLB-Vertragsbedingungen verlangen zusätzlich den Verzicht nach § 770 BGB. Quelle

Amtliche Quellen

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