GlossarVergabeverfahren — Kernbegriffe

Vergabe / Vergabeverfahren

Der gesamte rechtlich geregelte Prozess von Veröffentlichung bis Auftragserteilung.

Englischer Begriff
procurement procedure / award procedure

Die Phasen eines Vergabeverfahrens

Ein Vergabeverfahren folgt einem festen Ablauf: Der Auftraggeber ermittelt den Auftragswert, wählt die Verfahrensart und veröffentlicht die Auftragsbekanntmachung. Unternehmen reichen — je nach Verfahrensart nach einem Teilnahmewettbewerb — ihre Angebote ein. Nach der Submission werden die Angebote formal geprüft, die Eignung der Bieter festgestellt und die Angebote anhand der Zuschlagskriterien gewertet. Das Verfahren endet mit dem Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot.

Die Grundsätze des § 97 GWB schützen die Bieter

Das GWB verankert in § 97 die tragenden Prinzipien jedes Vergabeverfahrens: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Auftraggeber dürfen einzelne Unternehmen weder bevorzugen noch Anforderungen nachträglich ändern, ohne alle Bieter gleich zu informieren. Diese Grundsätze sind die Basis, auf der sich Bieter gegen Verfahrensfehler wehren können — oberhalb der EU-Schwellenwerte förmlich über die Vergabekammer.

Zwei Rechtsregime, je nach Auftragswert

Welche Regeln im Detail gelten, entscheidet der Auftragswert: Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten GWB, VgV bzw. für Bauleistungen der EU-Abschnitt der VOB/A — mit EU-weiter Bekanntmachung und vollem Rechtsschutz. Unterhalb greifen der nationale Abschnitt der VOB/A bzw. die UVgO mit kürzeren Fristen und flexibleren Verfahrensarten wie der Direktvergabe.

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