Formblatt 443: Abnahme Mängelbeseitigungsleistungen
Formblatt 443 protokolliert die Abnahme beseitigter Mängel – mit neuer zweijähriger Verjährungsfrist. Abgrenzung zu 442, 441 und Bayerns Mängelrüge 4431.
Fassung: VHB Bund, Ausgabe 2017 – Stand 2019 · Geprüft am 31.08.2026
- Wer füllt aus?
- Die Baudurchführende Ebene des Auftraggebers – Sie unterschreiben nur bei gemeinsamer Abnahme
- Mit dem Angebot?
- Nein – Gewährleistungsphase: nach Beseitigung gerügter Mängel
- Frist
- Neue Verjährungsfrist von 2 Jahren ab dem Tag nach der Abnahme, nicht vor Ablauf der Regelfrist nach § 13 Abs. 4 VOB/B
- Bei Fristversäumnis
- Verstreicht die im Protokoll gesetzte Beseitigungsfrist, droht die Ersatzvornahme auf Ihre Kosten (§ 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B)
- Quelle
- VHB Bund, Ausgabe 2017 – Stand 2019, Teil 4 (Gruppe 440); Richtlinien zu 442, 443 und 400 Nr. 11.3
Das Wichtigste in Kürze
Formblatt 443 ist die Niederschrift über die Abnahme von Mängelbeseitigungsleistungen nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B: Haben Sie gerügte Mängel beseitigt, wird diese Leistung förmlich abgenommen, „sofern ihre Bedeutung dies verlangt“ (Richtlinien zu 442, 443 Nr. 2). Der Punkt, den viele Auftragnehmer unterschätzen, ist die Verjährung: Mit der Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung beginnt am Tag danach eine neue Verjährungsfrist für die Mängelansprüche hinsichtlich dieser Leistung – sie endet nach zwei Jahren, jedoch nicht vor Ablauf der Regelfrist nach § 13 Abs. 4 VOB/B (Richtlinien 400 Nr. 11.3). Jede Nachbesserung verlängert also die Gewährleistung für genau diese Stelle.
Das Formblatt ist keine Mängelanzeige und nicht die Abnahme der Gesamtleistung (dafür gilt 442); ausgefertigt wird es von der Baudurchführenden Ebene des Auftraggebers, Sie unterschreiben nur bei gemeinsamer Abnahme. Es enthält zudem die Ankündigung der Ersatzvornahme und den Vorbehalt der Vertragsstrafe.
Die Mängelbeseitigungs-Abnahme, Feld für Feld

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- 1Kopf — Vergabe-/Auftragsnummer, Auftragsdatum, Auftraggeber, Auftragnehmer, Baumaßnahme, Leistung, Leistungsort
- 2Abnahme Mängelbeseitigungsleistungen (§ 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B): Ort, Datum, Uhrzeit; Teilnehmer beider Seiten
- 3Gegenstand — Abnahme aller oder einzelner Mängelbeseitigungsleistungen (siehe Anlage)
- 4Vorgelegte Unterlagen; Feststellungen — keine Mängel / folgende Mängel / Mängel laut Anlage
- 5Frist zur Beseitigung erneut festgestellter Mängel mit Ersatzvornahme-Hinweis; Ankreuzfeld „Der Auftraggeber wird die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen“
- 6Zusätzliche Absprache; Hinweis auf unberührte Ansprüche und Vertragsstrafen-Vorbehalt
- 7Unterschriften – Ihre nur bei gemeinsamer Abnahme
Die häufigsten Fragen
Wann müssen Sie die Mängelbeseitigungs-Abnahme abgeben?
Das 443 gehört in die Gewährleistungsphase: Der Auftraggeber hat Mängel gerügt, Sie haben nachgebessert, und die Beseitigungsleistung wird abgenommen. Eine feste Wertgrenze nennt das VHB hierfür nicht – die förmliche Abnahme erfolgt, „sofern ihre Bedeutung dies verlangt“; die 10.000-Euro-Schwelle der Richtlinien (Nr. 1.3) betrifft nur die Abnahme der Hauptleistung. Für Sie zählt der Termin doppelt: Werden bei der Abnahme erneut Mängel festgestellt, setzt das Formblatt eine Frist („unverzüglich, spätestens bis …“) – verstreicht sie, darf der Auftraggeber die Mängel nach § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B sofort durch Dritte auf Ihre Kosten beseitigen lassen.
Und mit der erfolgreichen Abnahme beginnt die neue Zwei-Jahres-Frist für diese Leistung. In Bayern existiert ein inhaltsgleiches Formblatt 443; die Gesamtabnahme heißt dort 4420, und die Mängelrüge selbst hat mit 4431 ein eigenes Formblatt – wer nach „Formblatt 4431“ sucht, sucht das bayerische Rügeschreiben, nicht die Abnahme.
Was passiert, wenn die Mängelbeseitigungs-Abnahme fehlt oder falsch ist?
Kein Vergaberisiko – die Folgen liegen in der Gewährleistung. Erstens die Ersatzvornahme: Nach fruchtlosem Ablauf der im Formblatt gesetzten Beseitigungsfrist kann der Auftraggeber die Mängel ohne weitere Fristsetzung auf Ihre Kosten beseitigen lassen (§ 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B; die Ankündigung steht als Ankreuzfeld direkt im Formblatt). Zweitens die Verjährung: Die neue zweijährige Frist je abgenommener Mängelbeseitigungsleistung läuft positionsgenau – wer seine Nachbesserungen nicht dokumentiert, verliert den Überblick, welche Leistung wie lange in der Gewährleistung steht.
Drittens der Vorbehalt: Auch das 443 enthält den Hinweis, dass alle übrigen Ansprüche des Auftraggebers unberührt bleiben, samt Vertragsstrafen-Vorbehalt. Nehmen Sie an der Abnahme teil – nur bei gemeinsamer Abnahme werden Ihre Einwendungen Teil der Niederschrift, und nur dann unterschreiben Sie.
Worauf Sie achten müssen
- 443 mit 442 verwechseln: 442 nimmt die Gesamtleistung ab, 443 nur die Mängelbeseitigung – mit eigener neuer Verjährungsfrist.
- Die neue Zwei-Jahres-Frist übersehen und Gewährleistungsbürgschaften zu früh zurückfordern.
- Die Beseitigungsfrist im Protokoll verstreichen lassen – danach droht die sofortige Ersatzvornahme auf Ihre Kosten.
- „Formblatt 4431“ für eine Abnahme halten – das ist die bayerische Mängelrüge.
Kann ich mir die Abtipperei sparen?
brixl hält Ihre Gewährleistung positionsgenau nach: welche Mängelbeseitigung wann abgenommen wurde, wann welche Frist endet, wo eine Bürgschaft zurückgefordert werden kann – statt Zetteln im Bauordner. Dazu erkennt brixl je Ausschreibung, ob die Mängelbeseitigungs-Abnahme überhaupt gefordert ist – mit Fundstelle in den Vergabeunterlagen und Fristerinnerung. Sie prüfen, statt abzutippen.
Beginnt mit der Abnahme der Mängelbeseitigung wirklich eine neue Verjährungsfrist?
Ja – für die Mängelansprüche hinsichtlich dieser Leistung beginnt am Tag nach der Abnahme eine neue Frist von zwei Jahren, die nicht vor der Regelfrist nach § 13 Abs. 4 VOB/B endet (§ 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B; Richtlinien 400 Nr. 11.3).
Wird jede Mängelbeseitigung förmlich abgenommen?
Nein – nur „sofern ihre Bedeutung dies verlangt“ (Richtlinien zu 442, 443 Nr. 2). Eine feste Wertgrenze gibt es dafür nicht; die 10.000-Euro-Schwelle gilt für die Abnahme der Hauptleistung.
Was ist das Formblatt 4431?
Die Mängelrüge des VHB Bayern – das Schreiben, mit dem der Auftraggeber Mängel anzeigt. Die Abnahme der beseitigten Mängel läuft auch in Bayern über das Formblatt 443.
Welche Varianten gibt es?
Amtliche Quellen
- RichtlinieVHB Bund 2017, Lesefassung Stand 2023 (BMWSB / fib-bund.de)
- Amtliches FormblattVHB Bund 2017, Teil 4 Baudurchführung – Formblätter als PDF (ZIP, fib-bund.de)
- Rechtsgrundlage§ 13 VOB/B – Mängelansprüche (nichtamtliche Fassung, dejure.org)
- RichtlinieVHB Bayern, Ausgabe Oktober 2019 (fortgeschrieben bis Juli 2026), Gesamt-PDF
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