FormblattVHB Bund

Formblatt 443: Abnahme Mängelbeseitigungsleistungen

Formblatt 443 protokolliert die Abnahme beseitigter Mängel – mit neuer zweijähriger Verjährungsfrist. Abgrenzung zu 442, 441 und Bayerns Mängelrüge 4431.

Fassung: VHB Bund, Ausgabe 2017 – Stand 2019 · Geprüft am 31.08.2026

Die Mängelbeseitigungs-Abnahme kurz erklärt

Formblatt 443 ist die Niederschrift über die Abnahme von Mängelbeseitigungsleistungen nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B: Haben Sie gerügte Mängel beseitigt, wird diese Leistung förmlich abgenommen, „sofern ihre Bedeutung dies verlangt“ (Richtlinien zu 442, 443 Nr. 2). Der Punkt, den viele Auftragnehmer unterschätzen, ist die Verjährung: Mit der Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung beginnt am Tag danach eine neue Verjährungsfrist für die Mängelansprüche hinsichtlich dieser Leistung – sie endet nach zwei Jahren, jedoch nicht vor Ablauf der Regelfrist nach § 13 Abs. 4 VOB/B (Richtlinien 400 Nr. 11.3). Jede Nachbesserung verlängert also die Gewährleistung für genau diese Stelle. Das Formblatt ist keine Mängelanzeige und nicht die Abnahme der Gesamtleistung (dafür gilt 442); ausgefertigt wird es von der Baudurchführenden Ebene des Auftraggebers, Sie unterschreiben nur bei gemeinsamer Abnahme. Es enthält zudem die Ankündigung der Ersatzvornahme und den Vorbehalt der Vertragsstrafe.

Wann müssen Sie die Mängelbeseitigungs-Abnahme abgeben?

Das 443 gehört in die Gewährleistungsphase: Der Auftraggeber hat Mängel gerügt, Sie haben nachgebessert, und die Beseitigungsleistung wird abgenommen. Eine feste Wertgrenze nennt das VHB hierfür nicht – die förmliche Abnahme erfolgt, „sofern ihre Bedeutung dies verlangt“; die 10.000-Euro-Schwelle der Richtlinien (Nr. 1.3) betrifft nur die Abnahme der Hauptleistung. Für Sie zählt der Termin doppelt: Werden bei der Abnahme erneut Mängel festgestellt, setzt das Formblatt eine Frist („unverzüglich, spätestens bis …“) – verstreicht sie, darf der Auftraggeber die Mängel nach § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B sofort durch Dritte auf Ihre Kosten beseitigen lassen. Und mit der erfolgreichen Abnahme beginnt die neue Zwei-Jahres-Frist für diese Leistung. In Bayern existiert ein inhaltsgleiches Formblatt 443; die Gesamtabnahme heißt dort 4420, und die Mängelrüge selbst hat mit 4431 ein eigenes Formblatt – wer nach „Formblatt 4431“ sucht, sucht das bayerische Rügeschreiben, nicht die Abnahme.

Was Sie in die Mängelbeseitigungs-Abnahme eintragen

  1. Kopf: Vergabe-/Auftragsnummer, Auftragsdatum, Auftraggeber, Auftragnehmer, Baumaßnahme, Leistung, Leistungsort
  2. Abnahme Mängelbeseitigungsleistungen (§ 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B): Ort, Datum, Uhrzeit; Teilnehmer beider Seiten
  3. Gegenstand: Abnahme aller oder einzelner Mängelbeseitigungsleistungen (siehe Anlage)
  4. Vorgelegte Unterlagen; Feststellungen: keine Mängel / folgende Mängel / Mängel laut Anlage
  5. Frist zur Beseitigung erneut festgestellter Mängel mit Ersatzvornahme-Hinweis; Ankreuzfeld „Der Auftraggeber wird die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen“
  6. Zusätzliche Absprache; Hinweis auf unberührte Ansprüche und Vertragsstrafen-Vorbehalt
  7. Unterschriften – Ihre nur bei gemeinsamer Abnahme

Was passiert, wenn die Mängelbeseitigungs-Abnahme fehlt oder falsch ist?

Kein Vergaberisiko – die Folgen liegen in der Gewährleistung. Erstens die Ersatzvornahme: Nach fruchtlosem Ablauf der im Formblatt gesetzten Beseitigungsfrist kann der Auftraggeber die Mängel ohne weitere Fristsetzung auf Ihre Kosten beseitigen lassen (§ 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B; die Ankündigung steht als Ankreuzfeld direkt im Formblatt). Zweitens die Verjährung: Die neue zweijährige Frist je abgenommener Mängelbeseitigungsleistung läuft positionsgenau – wer seine Nachbesserungen nicht dokumentiert, verliert den Überblick, welche Leistung wie lange in der Gewährleistung steht. Drittens der Vorbehalt: Auch das 443 enthält den Hinweis, dass alle übrigen Ansprüche des Auftraggebers unberührt bleiben, samt Vertragsstrafen-Vorbehalt. Nehmen Sie an der Abnahme teil – nur bei gemeinsamer Abnahme werden Ihre Einwendungen Teil der Niederschrift, und nur dann unterschreiben Sie.

Worauf Sie achten müssen

  • 443 mit 442 verwechseln: 442 nimmt die Gesamtleistung ab, 443 nur die Mängelbeseitigung – mit eigener neuer Verjährungsfrist.
  • Die neue Zwei-Jahres-Frist übersehen und Gewährleistungsbürgschaften zu früh zurückfordern.
  • Die Beseitigungsfrist im Protokoll verstreichen lassen – danach droht die sofortige Ersatzvornahme auf Ihre Kosten.
  • „Formblatt 4431“ für eine Abnahme halten – das ist die bayerische Mängelrüge.

Die Mängelbeseitigungs-Abnahme nie wieder von Hand suchen

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Die Mängelbeseitigungs-Abnahme nach Bundesland

VergabehandbuchBesonderheitFormular
BundFormblatt 443 (Teil 4, Gruppe 440); im Teil-4-ZIP als Einzel-PDF, inhaltsgleich mit der Lesefassung.Öffnen
BayernEigenes, inhaltsgleiches Formblatt 443; Richtlinien heißen „zu 4420, 443“, weil die Gesamtabnahme dort 4420 ist. Zusätzlich 4431 Mängelrüge und 4432 Überwachung der Mängelansprüche.Öffnen

Amtliche Quellen

Verbindlich ist immer das Formblatt aus den Vergabeunterlagen der jeweiligen Ausschreibung — nicht der Download hier.

Häufige Fragen

Beginnt mit der Abnahme der Mängelbeseitigung wirklich eine neue Verjährungsfrist?

Ja – für die Mängelansprüche hinsichtlich dieser Leistung beginnt am Tag nach der Abnahme eine neue Frist von zwei Jahren, die nicht vor der Regelfrist nach § 13 Abs. 4 VOB/B endet (§ 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B; Richtlinien 400 Nr. 11.3).

Wird jede Mängelbeseitigung förmlich abgenommen?

Nein – nur „sofern ihre Bedeutung dies verlangt“ (Richtlinien zu 442, 443 Nr. 2). Eine feste Wertgrenze gibt es dafür nicht; die 10.000-Euro-Schwelle gilt für die Abnahme der Hauptleistung.

Was ist das Formblatt 4431?

Die Mängelrüge des VHB Bayern – das Schreiben, mit dem der Auftraggeber Mängel anzeigt. Die Abnahme der beseitigten Mängel läuft auch in Bayern über das Formblatt 443.

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