Formblatt 411? Bautagebuch und Bautagesbericht im VHB
411 ist im VHB Bund kein Formblatt, sondern die Bautagebuch-Richtlinie des Auftraggebers. Wann Auftragnehmer Bautagesberichte führen müssen – und warum immer.
Fassung: VHB Bund, Ausgabe 2017 – Stand 2019 (Richtlinie, kein Formblatt) · Geprüft am 31.08.2026
- System
- VHB Bund
- Fassung
- VHB Bund, Ausgabe 2017 – Stand 2019 (Richtlinie, kein Formblatt)
- Geprüft
- 31.08.2026
Das Wichtigste in Kürze
Die Nummer 411 bezeichnet im VHB Bund kein Formblatt, sondern die „Richtlinien zur Führung eines Bautagebuches“ – gerichtet an die Bauverwaltung, nicht an Sie. Das Bautagebuch führt der Auftraggeber: Es soll Stand und Fortschritt der Arbeiten und alle bemerkenswerten Ereignisse lückenlos festhalten (Richtlinie 400 Nr. 3.2.3) – einschließlich Ihrer Behinderungsanzeigen, mündlicher Weisungen an Ihre Vertreter und aller Umstände, aus denen Schadensersatzansprüche oder ein Kündigungsrecht hergeleitet werden können (Richtlinie 411 Nr. 3). Davon zu trennen ist der Bautagesbericht: Ihre eigene arbeitstägliche Aufzeichnung.
Eine generelle Pflicht dazu enthält das VHB Bund nicht; sie entsteht erst durch Vertragsklauseln – im VHB Bayern etwa über die WBVB 2140. Praktisch sollten Sie immer Tagesberichte führen: Bei Nachträgen, Bauzeitverlängerung und Behinderungsschadensersatz stehen Sie sonst der lückenlosen Dokumentation des Auftraggebers ohne eigene Beweismittel gegenüber. Die Zustandsfeststellung ist übrigens Formblatt 441, nicht 411.
Was Sie in das Bautagebuch eintragen
Abtipperei sparen
In brixl liegen Ihre Firmen- und Angebotsdaten zentral – wiederkehrende Formblatt-Angaben übernehmen Sie, statt sie neu zu tippen.
- Bautagebuch des Auftraggebers (Richtlinie 411 Nr. 2) — Aushändigung der Ausführungsunterlagen, Beginn und Fertigstellung der einzelnen Arbeiten, Wetter mit Temperaturen, Leistungen und Mitarbeiterzahl nach Qualifikation, Großgeräte, Stoffeingänge, Prüfergebnisse, verdeckte Leistungen
- Besondere Angaben (Nr. 3) — Unterbrechungen und Verzögerungen mit Ursachen, Behinderungsanzeigen im Detail, Umstände für Schadensersatz oder Kündigung, mündliche Weisungen, Personalwechsel, Abweichungen von Zeichnungen und Baugrund
- Bautagesbericht des Auftragnehmers (Bayern, WBVB 2140) — Arbeitskräfte nach Qualifikation, Großgeräte mit Zu-/Abgang, Arbeiten mit Baufortschritt, Behinderung/Unterbrechung, Arbeitseinstellung mit Gründen, Unfälle; teils Arbeitszeit und Witterung
- Form — möglichst täglich, mit Datum und Unterschrift des Verfassers; schriftlich oder elektronisch
Die häufigsten Fragen
Wann müssen Sie das Bautagebuch abgeben?
Ob Sie vertraglich zu Bautagesberichten verpflichtet sind, steht in Ihren Vergabeunterlagen, nicht im Gesetz: Im VHB Bayern verpflichten die Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2140.LE (Nr. 3.1) den Auftragnehmer per Alternativklausel, Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben, „sofern der Auftraggeber keinen anderen Zeitpunkt zulässt“ – oder stellen fest, dass das Führen nicht gefordert wird (Nr. 3.2); die 2140.Wa (Wasserbau, Nr. 17) enthält die Pflicht als feste Klausel ohne Alternative. Auch die Baubeschreibung kann den Baustein enthalten (Richtlinien 250). Inhaltlich verlangen die Bayern-Klauseln alle für Ausführung und Abrechnung bedeutsamen Angaben: Anzahl und Qualifikation der Arbeitskräfte, Großgeräte mit Zu- und Abgang, Art, Umfang und Ort der Arbeiten mit Baufortschritt, Behinderung und Unterbrechung, Arbeitseinstellung mit Gründen, Unfälle und wichtige Vorkommnisse – teils zusätzlich Arbeitszeit und Witterung mit Temperaturen und Niederschlag.
Das Bautagebuch des Auftraggebers ist nach Richtlinie 411 bei koordinationsintensiven und technisch komplexen Maßnahmen zu führen, bei Großen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten nach RBBau immer.
Was passiert, wenn das Bautagebuch fehlt oder falsch ist?
Ein Angebots-Ausschlussrisiko gibt es nicht – 411 gehört zur Bauausführung. Das Risiko ist ein Beweisrisiko: Bei Behinderungsanzeigen erfasst der Auftraggeber in seinem Bautagebuch detailliert alle Sachverhalte, die für Grund und Umfang der Behinderung von Bedeutung sein können (Richtlinie 411 Nr. 3); die bayerischen Richtlinien 400 (Nr. 5.1.1) verlangen zusätzlich ergänzende Dokumentation etwa durch Fotos und die Prüfung, ob Ihre Anzeige unverzüglich erfolgte und eine Behinderung tatsächlich vorlag. Wer dann keine eigenen, tagesgenauen Aufzeichnungen hat, verhandelt Nachträge und Bauzeitansprüche gegen ein einseitig geführtes Protokoll.
Ist die Bautagesbericht-Pflicht vertraglich vereinbart, ist ihre Verletzung zudem eine Vertragspflichtverletzung. Und das bloße Einsammeln Ihrer Tagesberichte genügt dem Auftraggeber nicht als Bautagebuch – die Richtlinie stellt das ausdrücklich klar; beide Dokumentationen existieren nebeneinander.
Worauf Sie achten müssen
- 411 für ein einzureichendes Bieter-Formblatt halten – im VHB Bund existiert kein Formblatt 411; mit dem Angebot ist nichts abzugeben.
- Bautagebuch (Auftraggeber) und Bautagesbericht (Auftragnehmer) gleichsetzen – es sind zwei Dokumentationen mit verschiedenen Pflichten.
- Auf Tagesberichte verzichten, weil der Vertrag sie nicht fordert – bei Behinderung und Nachtrag fehlt Ihnen dann die Gegen-Dokumentation.
- 411 mit 441 verwechseln: Die Zustandsfeststellung nach § 4 Abs. 10 VOB/B ist Formblatt 441.
Kann ich mir die Abtipperei sparen?
brixl erkennt beim Einlesen der Vergabeunterlagen, ob Ihr Vertrag Bautagesberichte fordert – und erinnert Sie in der Ausführung an die Dokumentation, die Sie bei Nachträgen und Behinderungen beweisfähig macht. Dazu erkennt brixl je Ausschreibung, ob das Bautagebuch überhaupt gefordert ist – mit Fundstelle in den Vergabeunterlagen und Fristerinnerung. Sie prüfen, statt abzutippen.
Gibt es ein Formblatt 411 zum Download?
Beim Bund nein – 411 ist eine Richtlinie an die Bauverwaltung. In Bayern existieren die Formblätter 411.StB und 411.LE für das Bautagebuch der Bauüberwachung; ein Bieterformular ist auch das nicht.
Bin ich als Auftragnehmer zum Bautagesbericht verpflichtet?
Nur wenn Ihr Vertrag es vorsieht – etwa über die bayerischen WBVB 2140 oder einen Baustein in der Baubeschreibung. Das VHB Bund enthält keine generelle Klausel. Führen sollten Sie Tagesberichte trotzdem: als Beweismittel für Nachträge, Bauzeit und Behinderung.
Was dokumentiert der Auftraggeber bei einer Behinderungsanzeige?
Alle Sachverhalte, die für Grund und Umfang der Behinderung von Bedeutung sein können, in Bayern ergänzt um Fotos und die Prüfung, ob die Anzeige unverzüglich erfolgte und eine Behinderung tatsächlich vorlag (Richtlinien 400 Nr. 5.1.1). Ihre eigene Dokumentation sollte dem standhalten.
Welche Varianten gibt es?
Amtliche Quellen
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