HVA B-StB Vorlage 371–373: Bürgschaften im Straßenbau
Die Vorlagen 371–373 sind die Bürgschaftsurkunden im Straßenbau: selbstschuldnerisch, unbefristet, nie auf erstes Anfordern. Fristen, Prozente und Rückgabe erklärt.
Fassung: HVA B-StB, Ausgabe März 2023 · Geprüft am 31.08.2026
Die HVA-Bürgschaften kurz erklärt
Die Vorlage 371 ist die Bürgschaftsurkunde für die Vertragserfüllungssicherheit im Straßen- und Brückenbau: Der Bürge übernimmt eine selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht bis zu einer Gesamthöhe in Euro und verzichtet auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB). Eine Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ sieht die Vorlage nicht vor. Sie ist unbefristet und erlischt erst mit der Rückgabe der Urkunde; die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Die Schwestervorlagen sind strukturgleich: 372 sichert die Mängelansprüche nach der Abnahme, 373 sichert per Ankreuzfeld Abschlagszahlungen für angelieferte, noch nicht eingebaute Stoffe oder Bauteile, für eigens angefertigte und bereitgestellte Bauteile oder eine Vorauszahlung bis zu deren Tilgung (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 VOB/B). Wichtig: Bürgschaften sind auf diesen Formblättern zu stellen; andere Formulare – etwa das Hausmuster Ihrer Bank – werden nur akzeptiert, wenn sie inhaltlich identisch sind (Nr. (86)).
Wann müssen Sie die HVA-Bürgschaften abgeben?
Sicherheiten können nur verlangt werden, wenn sie in den Besonderen Vertragsbedingungen 131 vereinbart sind: Ist die Option in Nr. 4 angekreuzt, beträgt die Vertragserfüllungssicherheit 5 % der Auftragssumme inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge – nach Nr. (84) zugleich die Obergrenze, vorgesehen bei Offenen Verfahren und Öffentlichen Ausschreibungen ab 250.000 Euro (ohne Umsatzsteuer, ohne Nachträge) geschätztem Auftragswert; darunter und bei anderen Verfahrensarten ist grundsätzlich zu verzichten (Nr. (85)). Die Mängelanspruchssicherheit beträgt bei Ankreuzen 3 % der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum Abnahmezeitpunkt. Die Wahl der Sicherheitsart – Einbehalt, Hinterlegung oder Bürgschaft – liegt allein bei Ihnen (§ 17 Abs. 3 VOB/B); wählen Sie die Bürgschaft, gelten die Vorlagen aus Nr. 6 der BVB. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist binnen 18 Werktagen nach Auftragserteilung vorzulegen (§ 17 Abs. 7 VOB/B); die Vorlage 371 liegt dem Zuschlagsschreiben bei. Die 373 wird relevant, wenn Abschlagszahlungen auf noch nicht eingebaute Stoffe und Bauteile oder eigens angefertigte Großbauteile (z. B. Brückenüberbauteile) vereinbart sind (Nrn. (452), (473)) bzw. eine Vorauszahlung nach § 16 Abs. 2 VOB/B (Nr. (472)).
Was Sie in die HVA-Bürgschaften eintragen
- Auftragnehmer (Name, Sitz) und Auftraggeber, vertreten durch die Vergabestelle
- Nummer und Datum des Auftragsschreibens/Vertrags; Bezeichnung der Leistung
- Bürge mit Name und Anschrift; Bürgschaftsbetrag als Gesamthöhe in Euro
- 371: Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung; 372: Sicherung der Mängelansprüche nach Abnahme; 373: Ankreuzfeld für den Sicherungszweck (Stoffe/Bauteile, eigens angefertigte Bauteile, Vorauszahlung)
- Klauseln: selbstschuldnerisch nach deutschem Recht, Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB), unbefristet, Erlöschen mit Urkundenrückgabe, keine Verjährung vor der Hauptforderung
- Ort, Datum, Unterschrift des Bürgen (Faksimile bei Bank-/Versicherungsurkunden zulässig)
Was passiert, wenn die HVA-Bürgschaften fehlt oder falsch ist?
Ein Angebots-Ausschluss droht nicht – die Sicherheit wird erst nach Zuschlag gestellt. Die Risiken sind Liquidität und Formalie: Legen Sie die Vertragserfüllungsbürgschaft nicht binnen 18 Werktagen vor, nimmt der Auftraggeber Einbehalte von den Abschlagszahlungen vor (§ 17 Abs. 7 VOB/B) – Ihr Cashflow leidet sofort. Eine befristete oder inhaltlich abweichende Urkunde wird zurückgewiesen; die Vorlagen verlangen ausdrücklich die unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage. Bei der Rückgabe gilt: Die Vertragserfüllungssicherheit erhalten Sie spätestens zum Abnahmezeitpunkt zurück – sofern eine Mängelanspruchssicherheit vereinbart ist, nur gegen deren Stellung (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B, Nr. (457)); bei offenen Mängeln darf der Auftraggeber die Herausgabe zudem bis zur Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten verweigern (§ 641 Abs. 3 BGB). Und Bank- oder Versicherungsurkunden sind auch mit Faksimilestempel oder vorgedruckter Unterschrift wirksam (Nr. (451)) – die Wirksamkeit scheitert eher am geänderten Text als an der Unterschriftsform.
Worauf Sie achten müssen
- Das Hausformular der Bank einreichen – akzeptiert wird es nur, wenn es inhaltlich mit den Vorlagen identisch ist (Nr. (86)).
- Eine befristete Bürgschaft stellen – die Vorlagen verlangen die unbefristete Urkunde, die erst mit Rückgabe erlischt.
- Die 18-Werktage-Frist verpassen – der Auftraggeber behält dann von den Abschlagszahlungen ein (§ 17 Abs. 7 VOB/B).
- Die Bezugsgrößen verwechseln: 5 % der Auftragssumme inkl. USt ohne Nachträge (371) versus 3 % der Abrechnungssumme inkl. USt zum Abnahmezeitpunkt (372).
Die HVA-Bürgschaften nie wieder von Hand suchen
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Die HVA-Bürgschaften nach Bundesland
| Vergabehandbuch | Besonderheit | Formular |
|---|---|---|
| Bund (Hochbau-Gegenstück) | Das VHB Bund verwendet die Formblätter 421 (Vertragserfüllung) und 422 (Mängelansprüche) – gleiche Bürgschaftslogik, eigenes Nummernsystem. | Öffnen |
Amtliche Quellen
- Amtliches FormblattHVA B-StB, Ausgabe März 2023 – Richtlinientext und alle Vordrucke (ZIP, bmv.de)
- RichtlinieBMV: Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)
- RechtsgrundlageVOB/B 2016 (nichtamtliche Fassung, fib-bund.de)
Verbindlich ist immer das Formblatt aus den Vergabeunterlagen der jeweiligen Ausschreibung — nicht der Download hier.
Häufige Fragen
Darf der Auftraggeber eine Bürgschaft auf erstes Anfordern verlangen?
Die HVA-Vorlagen sehen sie nicht vor – vereinbart wird die selbstschuldnerische Bürgschaft mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage. Eine Urkunde, die davon abweicht, entspricht nicht den Vorgaben der BVB Nr. 6.
Wann bekomme ich die Vertragserfüllungsbürgschaft zurück?
Spätestens zum Abnahmezeitpunkt – wenn eine Mängelanspruchssicherheit vereinbart ist, gegen deren Stellung (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B). Bei offenen Mängeln darf der Auftraggeber die Herausgabe bis zur Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten verweigern.
Wofür ist die Vorlage 373?
Für Sicherheiten auf Vorleistungen des Auftraggebers: Abschlagszahlungen auf angelieferte, noch nicht eingebaute Stoffe oder Bauteile, auf eigens angefertigte Großbauteile wie Brückenüberbauten – oder eine Vorauszahlung bis zu deren Tilgung.
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Gehört dazu
- Die HVA-BVB · Besondere Vertragsbedingungen (mit Weiteren BVB 132)
- Die HVA-Abnahmeniederschrift · Abnahmeniederschrift (mit Abnahmeverlangen 3101 und Referenzbescheinigung 3103)
- Formblatt 421 · Bürgschaftsurkunde Vertragserfüllungsbürgschaft
- Formblatt 422 · Bürgschaftsurkunde Mängelansprüchebürgschaft
- Glossar · VOB/A, /B, /C
- Glossar · Zuschlag / Zuschlagserteilung
Weitere Formblätter
- Die HVA-Teilnahmebedingungen · Teilnahmebedingungen (National und EU)
- Das Nachunternehmerverzeichnis · Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (mit Eignungsleihe 104 und Verpflichtungserklärung 105)
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- Formblatt 211 · Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
- Formblatt 212 · Teilnahmebedingungen
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- Die ZVB · Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
- Formblatt 216 · Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
- Formblatt 221 · Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Formblatt 222 · Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
- Formblatt 223 · Aufgliederung der Einheitspreise
- Formblatt 224 · Angebot Lohngleitklausel
- Formblatt 225 / 225a · Stoffpreisgleitklausel
- Formblatt 226 · Mindestanforderungen an Nebenangebote
- Formblatt 233 · Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
- Formblatt 234 · Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Formblatt 235 · Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Formblatt 236 · Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Formblatt 248 · Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
- Die Submissionsniederschrift · Niederschrift über die (Er)Öffnung der Angebote
- Das Auftragsschreiben · Auftragsschreiben
- Die HVA-Nachtragsvereinbarung · Nachtragsvereinbarung (mit Vermerk 341 und OZ-Prüfung 342)
- Das Bautagebuch · Richtlinien zur Führung eines Bautagebuches
- Die Zustandsfeststellung · Zustandsfeststellung
- Die Abnahmeniederschrift · Abnahme
- Die Mängelbeseitigungs-Abnahme · Abnahme Mängelbeseitigungsleistungen
- Formblatt 444 · Referenzbescheinigung
- Das Formular 513 EU · Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des TVgG NRW
- Die Nachtragstabelle 521 · Vergütungszuordnung und -berechnung
- Die Nachtragsvereinbarung · Nachtragsvereinbarung
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- Das HVA B-StB · Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau
- Die KEV-Vordrucke · Kommunale Einheitliche Vordrucke (KVHB-Bau)
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