FormblattHVA B-StB

HVA B-StB: Das Vergabehandbuch für den Straßen- und Brückenbau

Das HVA B-StB regelt Bundesfernstraßen-Vergaben: Aufbau, Ausgabe März 2023, Vordruck-Nummern von 101 bis 3103 – und wie es sich vom VHB Bund unterscheidet.

Fassung: HVA B-StB, Ausgabe März 2023 (Stand 03-23) · Geprüft am 31.08.2026

Das HVA B-StB kurz erklärt

Das HVA B-StB ist das Vergabe- und Vertragshandbuch für Bauleistungen im Bundesfernstraßenbau – herausgegeben vom Bundesverkehrsministerium, aufgestellt gemeinsam mit der Autobahn GmbH des Bundes und den Straßenbauverwaltungen der Länder. Es vereinheitlicht die Anwendung von VOB/A und VOB/B bei Straßen- und Brückenbauvergaben, ober- wie unterhalb der EU-Schwellenwerte. Teil 1 regelt das Vergabeverfahren, Teil 2 die Vertragsabwicklung, Teil 4 enthält das komplette Formularpaket – mit eigener Nummerierung, die nichts mit den VHB-Bund-Formblättern zu tun hat: 101/102 Teilnahmebedingungen, 111/112 Aufforderung, 121/122 Angebotsschreiben, 131/132 Besondere Vertragsbedingungen, 141 Stoffpreisgleitklausel, 343 Nachtragsvereinbarung, 371–373 Bürgschaften, 3101–3103 Abnahme und Referenzbescheinigung. Wichtig ist die Dokumenttyp-Logik: „Vordrucke“ sind in Struktur und Wortlaut verbindlich und dürfen nicht verändert werden, „Vorlagen“ sind anpassbar, „Muster“ sind Ausfüllbeispiele. Die aktuelle Ausgabe ist März 2023.

Wann müssen Sie das HVA B-StB abgeben?

Das HVA B-StB gilt bei Vergaben der Straßenbauverwaltungen der Länder (Auftragsverwaltung Bundesfernstraßen) und der Autobahn GmbH des Bundes – wer dort anbietet, bekommt seine Vergabeunterlagen aus diesem Handbuch: die Aufforderung 111/112, die Teilnahmebedingungen 101/102, das Angebotsschreiben 121/122, die Besonderen Vertragsbedingungen 131/132. Verfahren laufen grundsätzlich von Beginn an elektronisch (§ 11 EU Abs. 1 VOB/A); Direktaufträge sind bis 3.000 Euro netto möglich (Nr. (16)). Die Abgrenzung zum VHB Bund ist einfach: Das VHB gilt für die Baumaßnahmen des Bundes im Hochbau, das HVA B-StB für den Straßen- und Brückenbau an Bundesfernstraßen – mit jeweils eigener Formularwelt. Wer beide Auftraggebergruppen bedient, arbeitet mit zwei Nummernsystemen: Die Teilnahmebedingungen heißen hier 101/102 statt 212, das Angebotsschreiben 121/122 statt 213, die BVB 131 statt 214, die Nachtragsvereinbarung 343 statt 523. Kernwerte für die Kalkulation: Vertragserfüllungssicherheit nur bei Offenen Verfahren/Öffentlichen Ausschreibungen ab 250.000 Euro netto (max. 5 %), Mängelanspruchssicherheit 3 % der Abrechnungssumme nach Abnahme.

Was Sie in das HVA B-StB eintragen

  1. Teil 1 – Richtlinien für die Durchführung der Vergabeverfahren: Wahl der Vergabeart, Vergabeunterlagen, Bekanntmachung, Angebotsphase, Öffnung, Prüfung und Wertung, Zuschlag, Nachprüfung
  2. Teil 2 – Richtlinien für das Abwickeln der Verträge: u. a. Nachträge (2.4), Sicherheiten (2.7), Rechnungen und Zahlungen (2.8), Abnahme (2.10), Mängelansprüche (2.11); diese Richtlinien dürfen selbst nicht Vertragsbestandteil werden (Nr. (274))
  3. Teil 3 – Grafiken und Schemata (Fristen, Prüfung und Wertung, Gesamtprozess)
  4. Teil 4 – Vorlagen, Vordrucke und Muster: das Formularpaket mit Piktogramm-Logik (Vordruck = verbindlich, Vorlage = anpassbar, Muster = Beispiel)
  5. 1xx = Vergabeunterlagen für Bieter: 101/102, 103–109, 111/112, 121/122, 131/132, 141/145/146, 151–158 (Teilnahmewettbewerb)
  6. 2xx = interne Verfahrensschritte: Vergabevermerke, Angebotsöffnung, Prüfung, Bindefristverlängerung, Zuschlags- und Absageschreiben
  7. 3xx = Vertragsabwicklung: 313/315 Bautagebuch, 317/318 Aufmaß, 341–343 Nachträge, 371–373 Bürgschaften, 381–385 Rechnungen, 3101–3103 Abnahme und Referenz, 3111–3115 Mängelansprüche

Was passiert, wenn das HVA B-StB fehlt oder falsch ist?

Das Handbuch selbst ist kein Bieterformular – aber seine Vordrucke sind verbindlich: „Vordrucke sind in Struktur und Wortlaut verbindlich und dürfen bei der Anwendung nicht verändert werden.“ Angebote werden nach §§ 16 ff. VOB/A formal geprüft; fehlende geforderte Erklärungen (Eigenerklärung 107, Verzeichnis 103) gefährden das Angebot, und die Teilnahmebedingungen 101/102 enthalten die bekannten zwingenden Ausschlussklauseln (Form und Frist, Mischkalkulation, Nebenangebote, nachträglich gebildete Bietergemeinschaften). Eine Besonderheit des Straßenbaus: Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen, sofern sie nicht für bestimmte Positionen ausdrücklich zugelassen sind. Und das Angebotsschreiben 121 bindet an harte Erklärungen – unter anderem 15 % pauschalen Schadenersatz der Abrechnungssumme bei nachweislich wettbewerbsbeschränkender Abrede. Wer HVA-Nummern mit VHB-Formblättern verwechselt oder eigene Formulartexte einreicht, riskiert formale Beanstandungen bis zum Ausschluss.

Worauf Sie achten müssen

  • HVA-Nummern mit VHB-Bund-Formblättern verwechseln – die Nummerierung ist eigenständig und folgt dem Verfahrensablauf.
  • Vordrucke wie Vorlagen behandeln: Vordrucke (101/102, 141, 151/152) sind in Struktur und Wortlaut verbindlich.
  • Sicherheitsleistungen pauschal einpreisen: Vertragserfüllungssicherheit gibt es erst ab 250.000 Euro netto und nur bei Offenen Verfahren/Öffentlichen Ausschreibungen – darunter ist grundsätzlich zu verzichten (Nrn. (84), (85)).
  • HVA B-StB mit HVA L-StB (Lieferleistungen) oder HVA F-StB (freiberufliche Leistungen) verwechseln.

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Das HVA B-StB nach Bundesland

VergabehandbuchBesonderheitFormular
Bund (Bundesfernstraßen)Gilt bei den Straßenbauverwaltungen der Länder und der Autobahn GmbH des Bundes; Schwesterhandbücher HVA L-StB und HVA F-StB für Liefer- bzw. freiberufliche Leistungen.Öffnen

Amtliche Quellen

Verbindlich ist immer das Formblatt aus den Vergabeunterlagen der jeweiligen Ausschreibung — nicht der Download hier.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich das HVA B-StB kostenlos?

Beim Bundesverkehrsministerium: Das komplette Handbuch (Richtlinientext plus alle Vordrucke als Word-Dateien) steht auf bmv.de als ZIP kostenlos zum Download – aktuelle Ausgabe März 2023.

Was ist der Unterschied zwischen HVA B-StB und VHB Bund?

Das VHB Bund gilt für die Hochbaumaßnahmen des Bundes, das HVA B-StB für Bauleistungen im Bundesfernstraßenbau (Straßenbauverwaltungen und Autobahn GmbH). Beide setzen die VOB um, haben aber komplett eigene Formularnummern.

Sind die HVA-Vordrucke verbindlich?

Ja, nach der Dokumenttyp-Logik des Handbuchs: „Vordrucke“ sind in Struktur und Wortlaut verbindlich und dürfen nicht verändert werden; „Vorlagen“ darf die Vergabestelle anpassen, wobei vorgegebene Inhalte mindestens enthalten bleiben müssen; „Muster“ sind Ausfüllbeispiele.

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